Änderungen im Überblick

Fahrräder und Handys künftig vom "Reparaturbonus" ausgenommen

Einige Kategorien wie Fahrräder inklusive E-Bikes und Handys sind nicht mehr Teil des Reparaturbonus'. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 17. Oktober 2025 17:51 Uhr
Der "Reparaturbonus" wird neu aufgelegt und heißt jetzt "Geräte-Retter-Prämie". Nicht mehr inkludiert sind etwa Fahrrad- oder Handy-Reparaturen. Wir geben euch einen Überblick.

Neuer Name, geänderte Kriterien: Nachdem der Reparaturbonus im Mai 2025 ausgelaufen ist, wird er neu aufgelegt und heißt nunmehr "Geräte-Retter-Prämie". Sie startet im Laufe des Dezember und soll, wie schon das Vorgängermodell, Reparieren attraktiver machen. Allerdings wurden die Bezugsmöglichkeiten auf den engeren Haushaltsbereich eingeschränkt. Die Details zu den Rahmenbedingungen und Förderhöhen werden in den kommenden Wochen beschlossen, so das Umweltministerium.

Keine Fahrräder und Handy beim Reparaturbonus

Festgelegt wurde jedenfalls bereits, was nicht mehr förderungswürdig ist. "Einige Kategorien wie Fahrräder inklusive E-Bikes und Handys sind daher nicht mehr Teil der Förderaktion. Auch nicht mehr gefördert werden Luxus- und Wellnessgeräte wie Fußsprudelbäder und Massagesessel oder auch Unterhaltungsgeräte wie Karaokeanlagen", teilte das Ministerium mit.

Zur Begründung heißt es dazu: "Um die Prämie langfristig und ohne Unterbrechungen anbieten zu können, wurden nach dem Auslaufen des Reparaturbonus neue Kriterien erarbeitet und die Gerätekategorien gezielt auf den Haushalt ausgerichtet." Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) betonte, mit der "Geräte-Retter-Prämie" werde "nachhaltiges Handeln attraktiver" und diese ermöglicht, dass Geräte, die sonst im Müll landen würden, wieder repariert und weiterverwendet werden. Für die Grünen ist der neue Reparaturbonus hingegen "eine weitere schmerzhafte Kürzung von Umweltminister Totschnig im Bereich Umwelt- und Klimaschutz", kritisierte Umweltsprecher Lukas Hammer.

Der Reparaturbonus endete am 26. Mai des heurigen Jahres. Die dafür vorgesehenen Mittel seien ausgeschöpft, teilte das Umweltministerium damals mit. Bereits ausgestellte Reparaturbons behielten ihre Gültigkeit und konnten im Rahmen der Frist von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Im Mai betonte Totschnig, dass das Programm evaluiert werde, damit das Geld "künftig noch gezielter und effizienter eingesetzt werden" könne.

30 Millionen Euro aus Budget für 2026

Seit dem Förderstart im Jahr 2022 wurden rund 1,7 Millionen Bons für eine Reparatur, ein Service oder die Wartung von elektronischen Geräten und Fahrrädern eingelöst. Besonders oft wurden Smartphones, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kaffeemaschinen von den rund 6.000 Partnerbetrieben repariert. Im Rahmen der Budgetplanung 2026 wurden für den Bonus 30 Mio. Euro jährlich veranschlagt. Zu Details hieß es aus dem Umweltministerium auf APA-Anfrage, diese müssten noch von der zuständigen Kommission beschlossen werden.

Der Reparaturbonus wurde im April 2022 von der damaligen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) aus der Taufe gehoben. Übernommen wurde die Hälfte der Reparaturkosten, maximal 200 Euro pro Gerät.

(Quelle: apa)

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