Ärzte-Gesamtvertrag

Rechnungshof empfiehlt Entmachtung der Landesärztekammern

Dem Gesamtvertrag müssen aktuell nicht nur die Österreichische Ärztekammer, sondern auch jene in den Ländern zustimmen. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 13. August 2025 18:21 Uhr
Um einen österreichweiten Gesamtvertrag für Ärzte mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu ermöglichen, empfiehlt der Rechnungshof (RH), die Landesärztekammern zu entmachten.

Diese sollen den einheitlichen Regelungen nicht mehr zustimmen müssen, berichteten "Profil" und Ö1-"Mittagsjournal", denen ein Rohbericht vorliegt, am Mittwoch. Die Ärztekammer (ÖAK) kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen und weist diese in einer Aussendung Mittwochnachmittag zurück.

Vorwurf geht laut Ärztekammer ins Leere

Der Argumentation der Ärztekammer zufolge gehe der Vorwurf, dass die neun Landesärztekammern einen ÖGK-Gesamtvertrag verhindern würden, ins Leere. Denn bereits 2020 sei ein umfassender einheitlicher Leistungskatalog erarbeitet und der ÖGK vorgelegt worden, erklärte ÖÄK-Präsident Johannes Steinhart: "Dieser wurde von über 200 Ärztinnen und Ärzten aus allen Landesärztekammern und Fachrichtungen entwickelt und beinhaltet alle zeitgemäßen medizinischen Leistungen, die in Ordinationen erbracht werden können. Seither ist allerdings seitens der ÖGK damit nichts passiert." Den Landesärztekammern vorzuwerfen, nicht an einem Strang zu ziehen, sei daher völlig unverständlich. Vielmehr blockiere die ÖGK unsere Landesärztekammern seit Monaten in ihrem Bestreben, die Kassenverträge weiterzuentwickeln.

Rechnungshof: Gesundheitsministerium soll Regierungsvorlage ausarbeiten

 Der Rechnungshof empfiehlt dem Gesundheitsministerium, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, um die Landesärztekammern zu entmachten. Durch eine Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen war 2020 die ÖGK entstanden. Dennoch gibt es weiterhin unterschiedliche Verträge für Ärzte je nach Bundesland, was dazu führt, dass manche Leistungen wie etwa die Muttermalkontrolle in einigen Ländern kostenpflichtig sind, in anderen aber nicht. Auch zahlt die ÖGK den Kassenärzten je nach Bundesland teils unterschiedliche Honorare für gleiche Leistungen. Das sei laut RH "nicht plausibel", zitierte das "Profil".

Dem Gesamtvertrag müssen aktuell nicht nur die Österreichische Ärztekammer, sondern auch jene in den Ländern zustimmen; laut den Prüfern wird die Reform dadurch erschwert. Im Rohbericht über die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich in den Jahren 2018 bis 2023 empfahl der RH der ÖGK laut Ö1 außerdem, bei künftigen Honorarverhandlungen im Blick zu behalten, dass die Honorare der Ärzte über sieben Jahre doppelt so stark gestiegen seien wie die Inflation.

(Quelle: apa)

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