In Zeiten des Lockdowns ist es verboten, Sportstätten zu betreten. Derzeit sei allerdings unklar, ob aktuell nicht in Betrieb stehende Pistenanlagen, die für den alpinen Skisport in Vorbereitung sind, ebenfalls als Sportstätten im Sinne der Verordnung gelten, so der Alpenverein. Relevant sei das vor allem für Skitourengeher: Die Frage dränge sich nämlich auf, ob das Skitourengehen auf Pisten durch die derzeitige Maßnahmenverordnung gestattet ist oder nicht.
Gesetzliche Erlaubnis für Bewegung im Freien gefordert
Hier ortet der Österreichische Alpenverein dringend Klärungsbedarf und fordert in diesem Zusammenhang eine Klarstellung zu Gunsten der erlaubten Bewegung in der Natur: „Nach Ablauf des harten Lockdowns braucht es eine gesetzliche Klarstellung: Die Bewegung in der Natur, sei es das Tourengehen auf Skipisten, Langlaufen auf Loipen oder auch das Rodeln auf Rodelwegen muss möglich sein – unabhängig davon, ob diese Anlagen nun beschneit, präpariert oder entsprechend gesichert sind“, sagt Alpenvereinspräsident Andreas Ermacora. „Sportliche Betätigung leistet besonders in Zeiten wie diesen einen unschätzbaren Beitrag zur körperlichen und mentalen Gesundheit. Es wäre ein fatales Zeichen, den Sport im Freien – selbstverständlich unter Einhaltung der Abstandsbestimmungen – zu verbieten.“
Immer mehr Tourengeher in Österreich
Laut Alpenverein nimmt die Zahl der Tourengeher jedes Jahr weiter zu: 500.000 bis 600.000 Skitourengeher soll es allein in Österreich geben. „Wir gehen aktuell auch davon aus, dass im kommenden Winter mit bis zu 20 Prozent mehr Tourengehern gerechnet werden kann“, erklärt Clemens Matt, Generalsekretär des Alpenvereins. „Auch gerade deshalb braucht es hier klare Richtlinien.“
(Quelle: salzburg24)