Inzestfall

Anwältin von Josef F. will Verlegung in Demenzzentrum

++ ARCHIVBILD ++ ZU APA0215 VOM 20.4.2022 - Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Im Bild: Josef F. vor der Urteilsverkündung anl. des vierten Prozess-Tages im Inzest-Fall von Amstetten am Donnerstag, 19. März 2009, im Landesgericht St. Pölten. (ARCHIVBILD VOM 19.3.2009)
Veröffentlicht: 06. April 2025 08:22 Uhr
Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte Josef F. wird am kommenden Mittwoch 90 Jahre alt. Seine Anwältin will nun eine Verlegung in ein Demenzzentrum erwirken. Ihr Mandant glaube an Telefonate mit Kanzler Christian Stocker sowie eine Kommunikation mit Donald Trump.

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte Josef F. wird am kommenden Mittwoch 90 Jahre alt. Körperlich sei ihr Mandant altersentsprechend "gut beisammen", aber seine fortschreitende Demenz mache sich immer mehr bemerkbar, schilderte seine Rechtsvertreterin Astrid Wagner der APA. Sie will daher die Verlegung ihres Mandanten, der sich derzeit in der Justizanstalt Krems-Stein im sogenannten Normalverzug befindet, in ein Demenzzentrum erwirken.

Trump kommuniziere via Handzeichen im TV

Der psychische Zustand des Mannes reiche, um den Alltag im Gefängnis zu bewältigen, "aber in Wahrheit braucht er eine spezielle Therapie", legte Wagner dar. So habe ihr Josef F. zuletzt berichtet, er sei von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) angerufen worden, der ihm aufgetragen habe, "sich um die Kinder zu kümmern". Weiters bilde sich Josef F., der in seiner Zelle viel fernschaue, ein, dass US-Präsident Donald Trump bei Pressekonferenzen mit ihm über Handzeichen kommuniziere. Bei seinen Lieblingssendungen - laut Wagner Schlager- und Volksmusik-Shows - gehe Josef F. davon aus, dass der Applaus nach Auftritten von Künstlern ihm gilt.

Wagner wird daher beim Landesgericht Krems die Verlegung ihres Mandanten "an einen besseren Ort" beantragen, kündigte die Juristin an. Allenfalls müsse mit einem psychiatrischen Gutachten eine nochmalige Überprüfung der psychischen Gesundheit des demnächst 90-Jährigen vorgenommen werden. Die allgemeine Abteilung in der JA Stein sei "sicher nicht der richtige Platz" für einen Hochbetagten.

Josef F. will Gefängnisstrafe überleben

Auf die Frage, wie Josef F. auf seinen bevorstehenden runden Geburtstag blicke, erwiderte die Anwältin: "Er will alt werden. Er will so alt werden, bis er aus dem Gefängnis rauskommt."

Ob und allenfalls wohin Josef F. verlegt wird, liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen. Das Gesetz sieht auch amtswegige Überprüfungen vor, falls diese - etwa aus gesundheitlich-medizinischen Gründen - geboten erscheinen.

Von Josef F. geht laut Gericht "keine Gefährlichkeit" mehr aus

Das Landesgericht Krems hatte im vergangenen Frühjahr festgestellt, dass von Josef F. "keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht". Die für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug maßgebliche kombinierte Persönlichkeitsstörung sei "aufgrund einer umfassenden, fortschreitenden demenziellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau" sozusagen begraben worden. Die Gefährlichkeit des 89-Jährigen sei abgebaut, es sei mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen.

Zudem wurde vom Fortschreiten einer chronischen Demenzerkrankung ausgegangen. Josef W. wurde daher innerhalb der JA Stein vom Maßnahmenvollzug in eine Zelle in der Allgemeinen Abteilung überstellt.

Der Inzestfall in Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. (der nun anders heißt) hatte seine Tochter über 20 Jahre in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr mehrere Kinder gezeugt. Eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde er in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im sogenannten Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung - und damit in allen Anklagepunkten.

(Quelle: apa)

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