Inzestfall von Amstetten

Gericht weist Antrag auf bedingte Entlassung von Josef Fritzl ab

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte Josef Fritzl wird vorerst nicht bedingt entlassen. (ARCHIVBILD)
Veröffentlicht: 13. Oktober 2025 14:49 Uhr
Josef Fritzl, der nach dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, wird vorerst nicht bedingt entlassen. Das hat ein Gericht nun entschieden.

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte Josef Fritzl wird vorerst nicht bedingt entlassen. Das Landesgericht Krems habe einen von ihr im August eingebrachten dahin gehenden Antrag abgewiesen, bestätigte seine Verteidigerin Astrid Wagner am Montagnachmittag der APA. "Die Begründung ist meiner Meinung nach fehlerhaft. Ich werde daher diesen Beschluss bekämpfen", sagte Wagner. Mit dem Rechtsmittel muss sich das Oberlandesgericht Wien auseinandersetzen.

Die Feststellungen des Landesgerichts Krems würden Gerichtsgutachten widersprechen, die davon ausgehen, dass der inzwischen 90-Jährige keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt, monierte Wagner. Sie möchte ihren an einer fortschreitenden Demenzerkrankung leidenden Mandanten in einem Demenzzentrum unterbringen, das sei für Josef Fritzl "der bessere Ort als ein Gefängnis".

Fritzl seit 2024 im Normalvollzug

Josef Fritzl war im Mai 2024 vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt worden - fußend auf einem Beschluss eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems. Vom Senat wurde in derselben Entscheidung eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug verneint. Das bekräftigte das Gericht im aktuellen Beschluss: Josef Fritzl entwickle in Wahnvorstellungen weiterhin Aggressionen gegen seine Familienangehörigen, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass von ihm eine weitere Gefahr ausgehe. Außerdem sei die Sozialprognose schlecht. Fritzl sei in Haft bisher nicht auf eine Entlassung vorbereitet worden, er habe keinen Erwachsenenvertreter und auch keine Unterkunft, in der er unterkommen könnte.

Der Inzestfall war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef Fritzl (der nun anders heißt) hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt.

(Quelle: apa)

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27.05.2024
Entscheidung rechtskräftig

Josef F. wird in Normalvollzug verlegt

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