Für eine umfassende Reform der Elternkarenz setzt sich eine Salzburgerin ein: Elisa Fleiss aus Seekirchen (Flachgau) hat ein Volksbegehren mit mehreren Forderungen gestartet. Die derzeitigen Karenzmodelle würden „schlechte Bedingungen“ für Eltern schaffen und es schwer machen, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Außerdem bringe das System für Frauen finanzielle und zeitliche Nachteile mit sich, erklärt Fleiss im SALZBURG24-Gespräch am Montag.
Das wird im "Karenzbegehren" gefordert
Fleiss fordert mit dem „Karenzbegehren“ eine Verlängerung der Karenzzeit auf 36 Monate, mit freier Aufteilung zwischen Müttern und Vätern und einem gesicherten Arbeitsplatzanspruch. Zudem sollen mindestens 18 Monate der Karenzzeit mit 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens vergütet werden. Außerdem soll der Kündigungsschutz bis zu einem Jahr nach Ende der Karenz gelten. Für Selbstständige fordert das Begehren Karenz- und Betreuungsgelder in gleicher Höhe und Dauer wie für Angestellte.
Unflexible Karenzregelungen, fehlende Kinderbetreuung
„Viele Eltern in Salzburg wissen, wie schwierig es ist, Beruf und Familie zu vereinbaren. Die derzeitigen Karenzregelungen sind oft unflexibel und passen nicht mehr zu modernen Familienrealitäten“, erklärt die Mutter eines zehn Monate alten Kindes. Es sei schwierig bis unmöglich, nach nur einem Jahr Karenz einen Betreuungsplatz für ein Kleinkind zu finden – gerade am Land. Das hätte die 31-Jährige zum einen selbst erfahren müssen und zum anderen auch in ihrem Umfeld bemerkt.
Aktuell ist die Elternkarenz in Österreich so geregelt, dass Eltern höchstens 24 Monate nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben können. Dabei kann zwischen zwei Modellen gewählt werden: Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und das pauschale Kinderbetreuungsgeld. Beim einkommensabhängigen Modell liegt der Bezug bei bis zu 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, gedeckelt bei maximal 69,83 Euro pro Tag für höchstens ein Jahr bzw. 14 Monate, wenn auch der zweite Elternteil Eltern Karenzzeit in Anspruch nimmt. Das pauschale Modell dagegen ist abhängig von der Bezugsdauer und liegt zwischen 17,65 Euro und 41,14 Euro pro Tag (Stand 2025) – höchstens kann der Festbetrag auf zwei Jahre und elf Monate verteilt werden. Eine kürzere Karenzzeit führt hierbei zu einem höheren Tagesbetrag, erklärt das Sozialministerium.
In dieser aktuellen Struktur hätten Frauen laut Fleiss oft das Nachsehen – auch, weil sie nach wie vor häufiger Karenzzeit nehmen. Nur rund 16 Prozent der Väter bleiben mindestens einen Tag zu Hause bei den Kindern – Österreich liegt damit bei den EU-weiten Schlusslichtern, was die Väterkarenz betrifft, wie Zahlen des Momentum Institutes zeigen.
Bildungskarenz für viele Mütter als "Umweg"
Die Erwerbsunterbrechungen und die oftmals darauffolgende Teilzeitarbeit würden zudem die Pensionen von Frauen drücken und dadurch Altersarmut begünstigen. „Man muss sich schon fragen, warum so viele gezwungen sind, dafür Umwege zu gehen“, erklärt die Informatikerin in Bezug auf die mittlerweile abgeschaffte Bildungskarenz. „Für viele Mütter in meinem Umfeld war das schon ein Thema, weil man so zum einen die Karenzzeit zur Weiterbildung nutzen und zum anderen mehr Zeit mit den Kindern verbringen hätte können.“ Es brauche daher dringend faire und flexible Karenzmodelle, die auch tatsächlich Familien absichern.
Die Reaktionen auf die Bemühungen der Seekirchnerin seien gemischt gewesen, erklärt sie. „Viele finden es super, dass ich mich dafür einsetze, andere sind auch der Meinung, Volksbegehren würden nichts bringen. Dazu kann ich nur sagen, auch die 40-Stunden-Woche konnte über ein Volksbegehren durchgesetzt werden.“
Neben einer Reform des Karenzsystems pocht Fleiss auch auf eine Neubewertung der Institution Familie. „Die Prioritäten sind gesellschaftlich falsch gesetzt. Familien und Kinder werden oft als Last gesehen, dabei sind sie das Fundament unserer Gesellschaft.“
Unterstützer:innen für Volksbegehren zu Karenzreform gesucht
Das „Karenzbegehren“ kann neben etlichen weiteren Volksbegehren online und in jedem Gemeindeamt unterschrieben werden. Sobald rund 9.000 Unterstützungserklärungen erreicht sind, wird das Volksbegehren offiziell eingeleitet. Dann müssen mindestens 100.000 Personen dieses unterschreiben, damit es anschließend im Nationalrat behandelt werden muss.
(Quelle: salzburg24)