Assistierter Suizid, wie ihn der Autor Niki Glattauer in Anspruch genommen hat, ist erst seit 2022 in Österreich legal möglich. Notwendig geworden war das Gesetz nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Die aktive Sterbehilfe ist weiter verboten. Zahlen des Gesundheitsministeriums zeigen, dass längst nicht jeder, der eine sogenannte Sterbeverfügung ausgestellt bekommt, auch tatsächlich sein Leben auf diese Art beendet.
Im Jahr 2025 wurden laut "Standard" unter Berufung auf das Gesundheitsministerium 200 Sterbeverfügungen in Österreich errichtet. Seit Beginn der Neuregelung waren es 772. Zahlen der vergangenen Jahre zeigen: Weniger als 50 Prozent dürften den assistierten Suizid nicht tatsächlich ausführen. Mit Stand vor einem Jahr waren etwa 181 Fälle bekannt. Dem gegenüber standen 481 Sterbeverfügungen. 398 Mal wurde das Medikament tatsächlich ausgegeben, 52 Substanzen wurden retourniert.
Der VfGH hatte im Dezember 2020 auf Antrag von zwei schwerkranken Betroffenen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs in Bezug auf Hilfeleistung zum Selbstmord als verfassungswidrig aufgehoben. Die schwarz-grüne Regierung reagierte darauf mit dem Sterbeverfügungsgesetz (StVfG). Wer sein Leben selbst beenden möchte, kann demnach unter bestimmten Voraussetzungen eine Sterbeverfügung errichten.
Unheilbare Krankheit Voraussetzung
Für die Beantragung einer Sterbeverfügung muss die betroffene Person an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leiden. Die Folgen einer solchen Krankheit müssen die betroffene Person in ihrer gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen, und die Krankheit muss einen nicht anders abwendbaren Leidenszustand mit sich bringen.
Die für ein Jahr gültige Sterbeverfügung kann ausschließlich schriftlich von einem Notar oder einem Mitarbeiter einer Patientenvertretung errichtet werden, davor muss eine Aufklärung durch zwei Ärzte erfolgen, die unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und einen freien und selbstbestimmten Entschluss gefasst hat.
Wartefrist von drei Monaten
Nach der Aufklärung gilt eine Wartefrist von drei Monaten, ehe die Sterbeverfügung errichtet werden kann. Dies soll sicherstellen, dass sich der oder die Betroffene nicht bloß in einer vorübergehenden Krisenphase befindet. Für Menschen, die voraussichtlich nur mehr sehr kurz zu leben haben, wird die Frist auf zwei Wochen verkürzt. Das tödliche Präparat muss in der Apotheke abgeholt werden. Es handelt sich um Natrium-Pentobarbital, das auch in der Schweiz verwendet wird und oral in Wasser aufgelöst eingenommen wird.
Dass der Umgang mit der relativ neuen Gesetzeslage noch schwierig ist, zeigen anhaltende Kritik etwa aus der Ärzteschaft, den Apotheken und auch Pflegeheimen. Zudem landen Regelungen immer wieder vor dem VfGH, zuletzt wegen des anhaltenden Verbots der "Mitwirkung an der Selbsttötung". Zuletzt zeigte die Volksanwaltschaft einen Fall auf, in dem Polizei und Rettungskräfte versucht hatten, eine Frau trotz aufrechter Sterbeverfügung wiederzubeleben.
Bist du in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchst Hilfe?
Sprich mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Spezielle Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at
Wichtige Telefonnummern:
- Wähle 147 für Rat auf Draht für Kinder und Jugendliche
- Wähle 142 für die Telefonseelsorge
- Wähle 116 123 für die Ö3 Kummernummer
Angebote im Land Salzburg
(Quelle: apa)