Arbeit

Lohndumping als Geschäftsmodell: AK fordert höhere Strafen

Die Arbeiterkammer kritisiert die aktuellen Strafen für Lohn- und Sozialdumping. Besonders im Baugewerbe sei das Problem präsent. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 11. November 2025 13:20 Uhr
Die Arbeiterkammer fordert höhere Strafen für Lohn- und Sozialdumping. Laut AK-Präsidentin Renate Anderl hätten etliche Unternehmen Lohnbetrug zu ihrem Geschäftsmodell gemacht.

Die Arbeiterkammer (AK) kritisiert zu niedrige Strafen gegen Betriebe bei Lohn- und Sozialdumping. "Manche Unternehmen haben Lohnbetrug zum Geschäftsmodell gemacht", sagte AK-Präsidentin Renate Anderl bei einer Pressekonferenz am Dienstag.

Die AK sieht ihre Kritik durch eine Analyse des Wiener Instituts L&R Sozialforschung untermauert, die Straferkenntnisse aus den Jahren 2020 und 2022 analysiert hat. 2021 wurde das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geändert.

Gesetz zu Lohndumping 2021 geändert

Die damalige türkis-grüne Regierung schaffte das Kumulationsprinzip im Bereich Lohn- und Sozialdumping ab. Daher wird nicht mehr für jede unterbezahlte Arbeitskraft in einem Unternehmen eine eigene Strafe verhängt, sondern nur mehr pro Verstoß. Außerdem wurden mit der Lohndumping-Novelle im Jahr 2021 die Mindeststrafen abgeschafft und die maximalen Strafen an die Summe der vorenthaltenen Entgelte gekoppelt. Unter Lohn- und Sozialdumping versteht man die Bezahlung von Arbeitskräften unter dem kollektivvertraglich vereinbarten Lohn- oder Gehaltsniveau sowie die Nichteinhaltung von Arbeitnehmerrechten.

L&R hat im Auftrag der AK Wien 172 rechtskräftige Straferkenntnisse aus dem Jahr 2020 und 137 aus dem Jahr 2022 analysiert. Die Fälle betreffen ausländische Arbeitgeber im Baugewerbe, die Beschäftigte unterentlohnt haben und der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gemeldet wurden.

Strafen für Lohndumping stark gesunken

Bei Fällen mit mehr als drei unterentlohnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sank der Unterschied zwischen der Strafe und der Summe der vorenthaltenen Löhne pro Fall von durchschnittlich 12.878 Euro im Jahr 2020 auf 4.618 Euro im Jahr 2022, geht aus dem L&R-Bericht hervor.

"Die abschreckende Wirkung von Strafen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings hat seit der Reform 2021 deutlich nachgelassen", kommentierte AK-Experte Walter Gagawczuk die Analyse. Das liege "nicht nur an der geringen Kontrollwahrscheinlichkeit, sondern auch daran, dass mit dem Wegfall des Kumulationsprinzips und der Mindeststrafen das Strafausmaß spürbar reduziert wurde".

AK fordert höhere Strafen und mehr Kontrollen

AK-Chefin Anderl forderte eine Erhöhung der Strafen bei Lohn- und Sozialdumping inklusive Wiedereinführung des Kumulationsprinzips und deutlich mehr Kontrollen der Finanzpolizei. Weiters drängt die AK auf Strafen, wenn Kontrollen mutwillig behindert werden. Außerdem müssten das Eintreiben von Strafen im Ausland erleichtert und eine Haftung des Erstauftraggebers für Löhne eingeführt werden. Anderl ortet in der Causa Reformwillen bei Finanzminister Markus Marterbauer und Sozialministerin Korinna Schumann (beide SPÖ). Man sei "laufend in Gesprächen".

Die Industriellenvereinigung (IV) sprach sich in Reaktion auf die Arbeiterkammer-Pressekonferenz für "fokussierte Kontrollen aus, anstatt die Unternehmen unter Generalverdacht zu stellen". Man müsse "Betrugsbekämpfung ganzheitlich betrachten und Sozialbetrug nicht ausklammern", hieß es von der IV. Dadurch könne das Sozialsystem "insgesamt gestärkt werden".

(Quelle: apa)

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