Den Hotels wird zudem die Aufnahme von Touristen untersagt.
Oberstufen-Schüler und Unis mit Distance Learning
Die Schulen und Kindergärten bleiben im Gegensatz zum ersten Lockdown im März offen - "vorerst". Sollte eine Verschärfung der Maßnahmen nötig sein, könne sich auch dies ändern. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) begründete dies mit dem entsprechenden Wunsch unter anderem von Eltern und Ländern. Allerdings geht die Oberstufe ins Distance Learning. Gleiches gilt für die Hochschulen.
Handel und Dienstleister bleiben offen
Der Handel kann diesmal uneingeschränkt offen halten. Auch persönliche Dienstleistungen - etwa Friseure oder Kosmetikstudios - bleiben erlaubt. Allerdings ist jeweils nur ein Kunde auf zehn Quadratmetern gestattet.
Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
"Die meisten Ansteckungen finden statt bei Menschen, die sich kennen, die sich mögen. Da rückt man enger zusammen. Das führt zu Ansteckungen", hielt Bundeskanzler Sebastian Kurz fest. Daher dürfen sich ab kommendem Dienstag vorerst nur mehr zwei Haushalte treffen. Garagen- und Gartenpartys sind auch verboten.
Nach 20.00 Uhr gilt - jedenfalls bis 12. November - de facto ein Besuchsverbot in den Wohnungen von Freunden und Bekannten. "Man darf den eigenen Haushalt nicht mehr verlassen, um andere Menschen zu besuchen", betonte Kurz. Ausgenommen davon sind Paare, die nicht an der selben Adresse gemeldet sind. "Uns ist vollkommen klar, dass diese Maßnahmen unpopulär sind", meinte der Kanzler. Sie seien aber notwendig, um explodierende Infektionszahlen und "Zustände wie in anderen Ländern" zu vermeiden.
Spitzensport ohne Zuschauer
Der Spitzensport ist bei der neuen Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie insofern glimpflich davongekommen, als der Trainings- und Wettkampfbetrieb fortgeführt werden kann. Allerdings sind im Freien und in Hallen keine Zuschauer mehr zugelassen. Viele Vereine werden auf die Verlängerung des Hilfsfonds angewiesen sein. Stellte beispielsweise die Fußball-Bundesliga am 10. März nach Ausspruch des Zuschauerverbots den Spielbetrieb ein, so wird der Ball nun weiterrollen.
"Trendwende in 7 bis 14 Tagen"
Sollte das Maßnahmenpaket wirken und die Bevölkerung mitmachen, geht Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) davon aus, dass im Dezember "erste Öffnungsschritte" gesetzt werden können, "um zu einem halbwegs normalen Leben zurückzukehren". Bei einem "ähnlichen Erfolg, wie wir ihn im ersten Lockdown hatten" könne man dann beispielsweise wieder an Skifahren - wenn auch mit Abstrichen - denken.
Essenziell sei es, "dass wir mit dem Paket gut durch den November kommen", um einen "deutlichen Abfall" der Infektionszahlen zu erreichen, betonte der Kanzler. Mit einer Trendumkehr rechne er "frühestens in sieben bis 14 Tagen".
Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, "sind wir mit einer schwierigen Situation konfrontiert", räumte Kurz ein. Ein Nachschärfen der Maßnahmen, deren Wirksamkeit wöchentlich evaluiert werden soll, sei dann möglich.
Salzburgs LH Haslauer mit erster Reaktion
Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) in einer ersten Reaktion: „Ein schwieriger, aber unvermeidbarer Schritt, den Salzburg mitgeht.“ Und weiter: „Es geht nun darum, die Ausbreitung des Virus und die damit verbundene Entwicklung zu stoppen. Für uns alle ist es ein großer Verzicht, der aber leider alternativlos erscheint. Daher ist es richtig, einen konsequenten und dafür zeitlich kürzeren Lockdown zu setzen, damit wir möglichst rasch eine starke Reduzierung der Infektionszahlen erreichen und unser Gesundheitssystem beziehungsweise die Bettenkapazitäten in den Spitälern nicht überlastet wird“, betont Haslauer. Alle weiteren Reaktionen aus Salzburg findet ihr HIER.
Betroffene Betriebe erhalten Staatshilfe
Betriebe, die im neuen Lockdown schließen müssen, erhalten einen Ersatz für ihren Umsatzausfall. Es gibt 80 Prozent der Erlöse aus dem November des Vorjahres. Die Auszahlung soll rasch - noch im November - erfolgen, verspricht die Bundesregierung. Herangezogen werden dafür Daten der Finanzverwaltung, die Berechnung erfolgt automatisiert. Unternehmer beantragen den Umsatz-Ersatz über FinanzOnline.
Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen beläuft sich EU-Regeln folgend auf höchstens 800.000 Euro. Bestimmte Coronahilfen müssen gegengerechnet werden. Auch eine Kombination von Umsatz-Ersatz und Fixkosten-Zuschuss ist für betroffene Unternehmen möglich. Hier sind aber unterschiedliche Zeiträume heranzuziehen.
Das Finanzministerium rechnet mit Kosten von mehr als einer Milliarde Euro. Gedeckt werden diese aus dem COVID-Fonds.
Für Unternehmen, die nicht direkt vom Lockdown betroffen sind, verweist die Regierung auf Hilfen aus dem Fixkostenzuschuss. Die zweite Version dieser Hilfe ist allerdings bisher noch nicht gestartet, Wien und Brüssel müssen sich erst einigen. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) pocht in seinem Streit mit der EU-Kommission weiterhin darauf, dass Entschädigungen nach Regeln einer Naturkatastrophe möglich sein müssten. Ist die Sache durch, soll der Fixkostenzuschuss 2 rückwirkend ab 16. September fließen, hieß es heute.
Ausgangsbeschränkungen müssen abgesegnet werden
Maßnahmen wie die Ausgangsbeschränkungen müssen noch vom Hauptausschuss des Nationalrats abgesegnet werden, was aufgrund der Mehrheit von ÖVP und Grünen freilich Formsache ist. Der Ausschuss tagt am Sonntag um 17.00 Uhr. Die Genehmigung der Ausgangsbeschränkung kann immer nur für zehn Tage erteilt werden, muss also mehrmals verlängert werden, sollen diese doch den ganzen November gelten.
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(Quelle: apa)