Bis zu 20.000 Euro

Bergsteiger sollen 15-Stunden-Rettung vom Großglockner bezahlen

Veröffentlicht: 09. Jänner 2024 09:56 Uhr
Nach der 15 Stunden dauernden Rettung dreier tschechischer Bergsteiger vom Großglockner sollen diese für den aufwändigen Einsatz aufkommen. Die Rechnung dafür dürfte rund 20.000 Euro ausmachen.
SALZBURG24 (AG)

Nachdem drei Tschechen am Samstag in einer 15 Stunden andauernden Rettungsaktion am Großglockner aus Bergnot gerettet worden waren, droht den dreien offenbar eine saftige Rechnung. Mehr als 20.000 Euro müssten im Falle des Falles bezahlt werden, sofern keine Bergekostenversicherung besteht, berichtete der ORF unter Berufung auf Bergrettung und Alpinpolizei.

Bergrettung verrechnet Rettungskosten an Bergsteiger

Eine solche Versicherung dürfte aber ohnehin gegeben sein. „Die drei Tschechen sind Alpenvereinsmitglieder, da wird die Versicherung für die Kosten der Bergung aufkommen“, sagte Peter Tembler von der Ortsstelle Kals der „Tiroler Tageszeitung“. Die Bergrettung Tirol werde die Kosten jedenfalls voll verrechnen. „Es werden Stundensätze pauschal verrechnet. In dem Fall ein Großeinsatz, weil mehr als zehn Bergretter beteiligt waren. Da betragen die Stundensätze pauschal knapp über 1.000 Euro“, so Tembler gegenüber dem ORF. Den Tschechen würden somit mehr als 15.000 Euro verrechnet. Österreichweit gebe es keine einheitliche Verrechnung der Bergekosten. Die Pauschalen in Kärnten etwa würden geringer ausfallen als jene in Tirol.

Hubschrauber-Einsatz kostet 60 Euro pro Minute

Auch die Alpinpolizei verrechnet die Einsätze. Ein Polizei-Bergführer war am Wochenende ebenfalls bei dem Rettungseinsatz dabei. Der Hubschrauber aus Klagenfurt startete ebenfalls, musste aber wegen des schlechten Wetters umdrehen. Pro Einsatzstunde würden für den Alpinpolizisten rund 20 Euro verrechnet, für den Polizeihubschrauber pro Minute 60 Euro, hieß es. Letzterer war mehr als eineinhalb Stunden lang unterwegs. Dies mache im konkreten Fall rund 5.500 Euro aus, erklärte Matthias Außerdorfer von der Alpinpolizei Tirol.

Bergsteiger müssen Rettung bei grober Fahrlässigkeit zahlen

Die Einsatzverrechnung bei der Alpinpolizei sei anders als bei der Bergrettung im Sicherheitspolizeigesetz geregelt. Voraussetzung dafür, dass jemand zahlen müsse, sei grobe Fahrlässigkeit. Darüber müsse ein Gericht entscheiden – auch im Falle der tschechischen Wintersportler.

Die drei Männer waren laut Polizei bereits am Freitag kurz nach 6.00 Uhr direkt nach achtstündiger Autofahrt und trotz schlechter Wettervorhersage mit Skitouren- und Kletterausrüstung aufgebrochen. Gegen 22.45 Uhr setzten sie schließlich einen Notruf ab. Sie blieben unverletzt, waren aber leicht unterkühlt.

Die Rettungsaktion gestaltete sich immens schwierig und herausfordernd. 13 Bergretter und ein Alpinpolizist stiegen bei dichtem Schneetreiben auf und konnten die Tschechen nach 15 Stunden letztlich retten.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken