Verbraucherschutz fordert

Bund soll in Causa Ischgl haften

Veröffentlicht: 29. Juni 2020 11:10 Uhr
Der Verbraucherschutzverein (VSV) unternimmt einen weiteren Schritt in Richtung Klage auf Amtshaftung der Republik Österreich in der Corona-Causa Ischgl. Am Montag werde man die Finanzprokuratur als Anwalt des Bundes schriftlich auffordern, die geltend gemachten Amtshaftungsansprüche dem Grunde nach anzuerkennen, kündigte Obmann Peter Kolba in einer Aussendung an.

Dieser Schritt müsse einer angekündigten Klage vorangehen. "Sollte es zu keinem Anerkenntnis oder zu keinen Vergleichsverhandlungen kommen, werden im September 2020 die ersten Klagen beim Landesgericht für Zivilrechtssachen eingebracht werden", so Kolba.

Österreich muss für Fehler in Ischgl einstehen

Eine Klage würde sich gegen die Republik Österreich richten, weil die Maßnahmen gegen die Pandemie in die mittelbare Bundesverwaltung fallen und die Republik daher für Fehler in Tirol einstehen müsse. "Es besteht nunmehr aber auch der Verdacht, dass auf Bundesebene ebenfalls Fehler gemacht wurden. Auch darüber wird vor Gericht zu reden sein", meinte der VSV-Obmann, der angab, dass der Verbraucherschutzverein bisher von rund 1.000 Tirol-Urlaubern beauftragt und bevollmächtigt worden war, ihre Interessen zu vertreten.

(Quelle: apa)

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