Ab 10. Juni

Corona-Lockerungen im Überblick

Die Sperrstunde wird gleich zu Beginn des Wochenendgeschäfts auf 24 Uhr ausgeweitet. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 03. Juni 2021 15:39 Uhr
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat die Verordnung für die nächsten Lockerungen in der Corona-Pandemie erlassen. Dazu gehört etwa die Ausweitung der Sperrstunde von 22 auf 24 Uhr, die Anhebung der Auslastung für Kultureinrichtungen von 50 auf 75 Prozent und die Aufhebung der Masken- und Abstandspflicht bei Zusammenkünften von bis zu acht Menschen.

Gestartet wird mit 10. Juni, also Donnerstag kommender Woche. Die Sperrstunde wird somit gleich zu Beginn des Wochenendgeschäfts auf 24 Uhr ausgeweitet. Kellner müssen aber auch im Freien weiter Maske tragen. Indoor sind maximal acht Erwachsene, outdoor 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt. Diese Grenzen gelten auch bei Treffen im privaten Bereich. Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist auch keine Maske vorgeschrieben. Die Abstandsregel gilt ebenfalls nicht.

Handel: Quadratmeter-Regel wird reduziert

Für Handel und Museen besonders günstig ist, dass die Quadratmeter/Kunde-Zahl von 20 auf zehn beschränkt wird. Begleitend wird der Mindestabstand auf einen Meter halbiert.

Lockerungen bei Maskenpflicht

Die Maskenpflicht, die outdoor noch bei Veranstaltungen gilt, entfällt. In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) bereitzuhalten, muss aber nicht mehr im Vorfeld nachgewiesen werden.

Beschränkungen für Busse und Schiffe aufgehoben

Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben, ein 3-G-Nachweis ist jedoch erforderlich. Seil- und Zahnradbahnen können bis zu 75 Prozent gefüllt werden.

50 Teilnehmer bei außerschulischen Veranstaltungen

Was die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit angeht, werden ab 10. Juni 50 Teilnehmer zugelassen sein. Das gilt auch für betreute Ferienlager.

Kein 3-G-Nachweis bei Märkten

Eine eher kleinere Neuerung tritt bereits am morgigen Freitag in Kraft. Bei Gelegenheitsmärkten, auf denen ledigliche Waren, Speisen und Getränke zum Verkauf angeboten werden, braucht es weder 3-G-Nachweis noch Kontaktdatenerhebung.

(Quelle: apa)

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