Veröffentlicht: 20. November 2024 09:45 Uhr
15 Preisklauseln von Dazn gelten als gesetzeswidrig – das hat der Verein für Konsumenteninformation angefochten und das Oberlandesgericht nun auch entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) konnte einen weiteren Erfolg gegen den britischen Streaminganbieter Dazn vor Gericht einfahren. Nach dem Handelsgericht Wien erklärte nun auch das Oberlandesgericht (OLG) alle 15 angefochtenen Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gesetzeswidrig, wie der VKI am Mittwoch mitteilte. Dabei ging es demnach unter anderem um unbeschränkte Preiserhöhungen ohne nachvollziehbare Parameter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Quelle: apa)