Veröffentlicht: 01. Februar 2024 09:31 Uhr
Gegen die Preisanpassungsklauseln des Streaming-Anbieters DAZN geklagt hat der Verein für Konsumenteninformation – und war in erster Instanz erfolgreich.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen Preisanpassungsklauseln des britischen Streaming-Anbieters DAZN geklagt und war in erster Instanz beim Handelsgericht Wien erfolgreich.
Sämtliche 15 angefochtenen Klauseln wurden für unzulässig erklärt, so der VKI. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dabei ging es demnach unter anderem um Bestimmungen bei DAZN, die unbeschränkte Preiserhöhungen ohne nachvollziehbare Parameter vorsahen oder Anpassungen an die deutsche Inflationsrate.
(Quelle: apa)