AK, ÖGB und Mietervereinigung hatten längst davor gewarnt, nun tritt der Fall tatsächlich ein: Die Kategoriemieten werden mit 1. Juli erneut um rund 5,5 Prozent angehoben. Es ist die vierte Anpassung in knapp 15 Monaten. Die letzten Erhöhungen in ähnlichem Ausmaß gab es im November 2022, davor bereits im Juni und April 2022.
Kategoriemieten an Inflation gekoppelt
Die Kategoriemietzinsen werden automatisch an die Teuerung angepasst, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung die Fünf-Prozent-Hürde erreicht. Im Hinblick auf die jetzt angekündigte Erhöhung hatten die Arbeiterkammer (AK), der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Mietervereinigung bereits im Vorfeld erneut eine Mietpreisbremse gefordert.
Steigende Mietpreise
"Vier Erhöhungen in 15 Monaten von insgesamt fast 24 Prozent – das ist für viele nicht mehr machbar", sagte Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer (AK).
Betroffen seien von der jetzigen Erhöhung alle Haushalte, die in Gebäuden leben, auf die das Mietrechtsgesetz anwendbar ist – beispielsweise im privaten, vor 1945 errichteten Altbau – und deren Mietvertrag vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurde. Das seien rund 135.000 Wohnungen in Österreich.
Auswirkungen auf Betriebskosten
Indirekt treffe der Mechanismus aber nicht nur Kategoriemieter, da sich eine Erhöhung der Kategoriemieten auf die Betriebskosten für fast alle Mieterinnen und Mieter auswirke.
Denn die Verwaltungshonorare, die dem Mieter oder der Mieterin mit den Betriebskosten verrechnet werden, sind laut AK und Mietervereinigung mit dem Betrag der Kategorie A gedeckelt.
(Quelle: apa)