4. Anpassung in 15 Monaten

Diese Mieten steigen ab Juli um 5,5 Prozent

Veröffentlicht: 20. Juni 2023 12:06 Uhr
Bei den Kategoriemieten steht die vierte Anhebung in knapp 15 Monaten an. Mit 1. Juli steigen diese Mieten um neuerlich 5,5 Prozent. Im Vorfeld hatten AK, ÖGB und Mietervereinigung eine Mietpreisbremse, auf die sich die Bundesregierung aber nicht einigen konnte.
SALZBURG24 (tp)

AK, ÖGB und Mietervereinigung hatten längst davor gewarnt, nun tritt der Fall tatsächlich ein: Die Kategoriemieten werden mit 1. Juli erneut um rund 5,5 Prozent angehoben. Es ist die vierte Anpassung in knapp 15 Monaten. Die letzten Erhöhungen in ähnlichem Ausmaß gab es im November 2022, davor bereits im Juni und April 2022.

Kategoriemieten an Inflation gekoppelt

Die Kategoriemietzinsen werden automatisch an die Teuerung angepasst, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung die Fünf-Prozent-Hürde erreicht. Im Hinblick auf die jetzt angekündigte Erhöhung hatten die Arbeiterkammer (AK), der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Mietervereinigung bereits im Vorfeld erneut eine Mietpreisbremse gefordert.

Steigende Mietpreise

"Vier Erhöhungen in 15 Monaten von insgesamt fast 24 Prozent – das ist für viele nicht mehr machbar", sagte Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer (AK).

Bis 2025 droht Miet-Preisanstieg von fast 30 Prozent

Vor weiteren deutlichen Kostenbelastungen für Mieter:innen in Österreich warnt nun das gewerkschaftsnahe Momentum Institut. In den vergangenen zwei Jahren stiegen die Richtwertmieten demnach um 14,4 …

Betroffen seien von der jetzigen Erhöhung alle Haushalte, die in Gebäuden leben, auf die das Mietrechtsgesetz anwendbar ist – beispielsweise im privaten, vor 1945 errichteten Altbau – und deren Mietvertrag vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurde. Das seien rund 135.000 Wohnungen in Österreich.

Auswirkungen auf Betriebskosten

Indirekt treffe der Mechanismus aber nicht nur Kategoriemieter, da sich eine Erhöhung der Kategoriemieten auf die Betriebskosten für fast alle Mieterinnen und Mieter auswirke.

 

Denn die Verwaltungshonorare, die dem Mieter oder der Mieterin mit den Betriebskosten verrechnet werden, sind laut AK und Mietervereinigung mit dem Betrag der Kategorie A gedeckelt.

(Quelle: apa)

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