Insgesamt sieben Volksbegehren liegen ab Montag österreichweit auf. Unterschrieben werden kann unter anderem für ein Lieferkettengesetz, die Unabhängigkeit der Justiz und die Beibehaltung der Sommerzeit. In einem weiteren Volksbegehren wird gefordert, dass Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) die Bundesregierung verlässt. Der Eintragungszeitraum läuft von 17. bis 24. April.
Eine Gruppe mit zwei Volksbegehren
Das Begehr "Unabhängige Justiz sichern" setzt sich unter anderem für die Wiedereinführung von Untersuchungsrichtern sowie die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft ein. Das von der gleichen Gruppe rund um Rechtsanwalt Marcus Hohenecker initiierte "Lieferkettengesetz Volksbegehren" fordert den Beschluss eines solchen.
Sommerzeit als Normalzeit gefordert
Das Volksbegehren "Bargeld-Zahlung: Obergrenze Nein!" spricht sich für den Beschluss "eines Bundes(verfassungs)gesetzes zur dauerhaften Absicherung von uneingeschränkten Bargeldzahlungen" aus. Jenes zur "Beibehaltung Sommerzeit" fordert, "die Sommerzeit als 'Normalzeit' beizubehalten".
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"Nehammer muss weg"
Drei weitere Volksbegehren wurden vom politischen Aktivisten Robert Marschall eingebracht. Als Gründe für das Begehr "Nehammer muss weg!" werden unter anderem "die von ihm angestrebte Impfpflicht, das Vorgehen der Polizei gegen das friedliche Volk und der Terroranschlag vom 2.11.2020" genannt. "Echte Demokratie - Volksbegehren" spricht sich unter anderem für Volksabstimmungen, die durch das Volk einleitbar sind (zum Beispiel durch Volksbegehren), und ein Wahlrecht ohne Prozenthürden aus und "GIS Gebühren Nein" fordert, sämtliche allgemeinen Gebühren und Abgaben zur Finanzierung des ORF zu beseitigen.
Diese sieben Volksbegehren liegen bis 24. April auf:
- "ECHTE Demokratie – Volksbegehren"
- "Beibehaltung Sommerzeit"
- "GIS Gebühren NEIN"
- "BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!"
- "Unabhängige JUSTIZ sichern"
- "Lieferkettengesetz Volksbegehren"
- "Nehammer muss weg"
Wo kann ich ein Volksbegehren unterschreiben?
Unterzeichnet werden können die Volksbegehren in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder online mittels Handy-Signatur, kartenbasierter Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login. Ab 100.000 Unterschriften bzw. Unterschriften von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer muss das jeweilige Anliegen im Parlament behandelt werden.
Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet. Hat jemand also schon eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben, ist keine eigene Unterschrift für das Volksbegehren im Eintragungsverfahren mehr möglich. Stimmberechtigt bei Volksbegehren sind alle, die am letzten Tag des Eintragungszeitraums ein Wahlrecht zum Nationalrat haben.
(Quelle: apa)