Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat am Samstag die geplante Vorgangsweise bei der Postenbesetzung für vakante Spitzenpositionen im Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gegen Kritik verteidigt. Transparency International (TI) und der Dachverband der Verwaltungsrichter hatten erst am Donnerstag Einfluss der Politik moniert. Sporrer verteidigt im Ö1-Radio am Samstag die Besetzungen durch die Politik, das sehe eben die Verfassung so vor.
Wer Posten im Verwaltungsgerichtshof besetzen darf
Die Ressortchefin war vor ihrem Wechsel ins Justizministerium Vizepräsidentin des VwGH, für diesen Posten wird daher nun eine Nachfolge gesucht. Und VwGH-Präsident Rudolf Thienel geht in Pension, auch dieser Posten muss nachbesetzt werden. Bewerbungen waren noch bis zum gestrigen Freitag (23. Mai) möglich.
ÖVP, SPÖ und NEOS haben im Regierungsprogramm festgelegt, wem das Vorschlagsrecht für die Posten im Verwaltungsgerichtshof zukommt: Den Präsidenten oder die Präsidentin darf Kanzler Christian Stocker (ÖVP) nominieren, den Vizepräsidenten bzw. die Vizepräsidentin Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ). Formal ist die Bundesregierung als Ganzes für die Nachbesetzung zuständig, die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten.
Sporrer verweist auf Transparenz
Es sei "ein wichtiger Punkt", dass die Regierung im Regierungsprogramm transparent gemacht habe, dass das Vorschlagsrecht für Posten aufgeteilt wurde, sagte Sporrer im Ö1-"Journal zu Gast", aus dem der ORF bereits im Morgenjournal vorab zitierte. "Bei den beiden Höchstgerichten, um die es hier geht (VwGH und VfGH, Anm.), das sind die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts, die haben einen starken Konnex zur öffentlichen Verwaltung und eben auch zur Verfassung." Die demokratische Anbindung sei "ein sehr wichtiger Punkt schon auch für mich", sagte die Ministerin. Sie persönlich finde es "nicht richtig, das nur einem Richtergremium zu überlassen, wer hier Richter oder Richterin am Verfassungs- oder am Verwaltungsgerichtshof wird".
Sie denke, es gehe auch um die Amtsführung. "Das ist ja nicht so, dass jede und jeder, die hier auf diese Posten gekommen sind, Parteimitglied sein müssen, das ist ja nicht wahr" - sondern, "dass die Werte eben der Parteien, die das Nominierungsrecht haben", dort vertreten sind, sagte sie.
Bedenken von TI Austria und Verwaltungsrichter-Dachverband
Transparency International (TI) und der Dachverband der Verwaltungsrichter hatten erst am Donnerstag ihre Bedenken geäußert. TI-Austria-Vorstandsvorsitzende Bettina Knötzl forderte gegenüber Ö1 eine "Objektivierung, wie man wirklich zu den besten Köpfen kommt". Als "grundsätzlich" positiv wertete Knötzl, dass die aktuelle Regierung eine gewisse Transparenz dadurch an den Tag lege, dass sie im Regierungsprogramm festgelegt habe, wem das Vorschlagsrecht für die Posten am Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zukomme. Dennoch heiße das nicht, "dass die Auswahl nach Parteibuch erfolgen muss." Vielmehr bräuchte es ein Auswahlverfahren, wie beispielsweise mit Dreiervorschlägen eines gewählten Gremiums aus der Behörde selbst. Und erst danach solle die Auswahl durch "das politische Organ" erfolgen.
Ähnlich argumentierte am Donnerstag auch Markus Thoma vom Dachverband der Verwaltungsrichter: Im Sinne eines gewaltenteilenden Rechtsstaates wäre es wünschenswert, "wenn die Gerichtsbarkeit von Einflüssen aus der Politik, aus der politischen Exekutive ferngehalten wird", sagte er. Aber auch Thoma sah es als "Fortschritt", dass die Regierung das System der Aufteilung offenlege. Kritik äußerte er aber daran, dass es nach wie vor keine Einbeziehung von richterlichen Gremien im Zuge des Vorschlagswesens und der Auswahl gebe.
(Quelle: apa)