Opt-Out "große Errungenschaft"

ELGA-Abmeldung mit neuem EU-Gesetz nicht mehr möglich?

Veröffentlicht: 06. Dezember 2023 07:25 Uhr
Die Möglichkeit zur Abmeldung von der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA könnte mit einem geplanten EU-Gesetz abgeschafft werden. Datenschützer:innen schlagen Alarm und fordern eine Beibehaltung des Rechts auf ein "Opt-Out".
SALZBURG24 (alb)

Datenschützer:innen zeigen sich darüber alarmiert, dass im Rahmen des geplanten europäischen Gesundheitsdatenraums die Möglichkeit zur Abmeldung aus der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA abgeschafft werden könnte. In einem Offenen Brief an Regierungsmitglieder forderte die Datenschutzorganisation epicenter.works am Dienstag, dass das Recht zum ELGA-Ausstieg erhalten bleiben müsse.

Opt-Out-Möglichkeit bei ELGA "große Errungenschaft"

Der Appell richtet sich an Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Johannes Rauch (beide Grüne), Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky (ÖVP) sowie die Klubobleute und EU-Politiker. "Gesundheitsdaten gehören zu den heikelsten persönlichen Daten jedes Menschen. Deshalb ist es essenziell, dass sie besonders hohen Schutz genießen und man selbst entscheiden kann, ob, wie und von wem die eigenen Daten verarbeitet werden", heißt es darin.

 

Die Opt-Out-Möglichkeit bei der ELGA sei "eine große Errungenschaft". "Mit der Einführung des europäischen Gesundheitsdatenraums würde diese gut etablierte Lösung verloren gehen. Das käme einer Zwangsenteignung von Gesundheitsdaten aller 279.337 betroffenen Österreicherinnen und Österreicher gleich", so epicenter.works.

Nutzung elektronischer Daten mit geplantem EU-Gesetz Pflicht

Gemäß dem geplante europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space, kurz: EHDS) würde die Primärnutzung von elektronischen Gesundheitsdaten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten verpflichtend. Die Sekundärnutzung etwa für Forschung würde zum Standard, kritisieren die Datenschützer:innen.

Ziel des EHDS ist es, dass EU-Bürger:innen ihre Gesundheitsdaten künftig ganz einfach in allen Ländern der EU nutzen können. Ärzt:innen könnten damit Krankengeschichten von Patientinnen und Patienten aus anderen EU-Ländern einsehen, wodurch unnötige Untersuchungen vermieden werden könnten. Zweites Ziel ist, dass Forscher, Industrie und öffentliche Institutionen das Potenzial der Daten nutzen können. Kommende Woche soll im EU-Parlament erstmals über den EHDS abgestimmt werden.

(Quelle: apa)

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