Der Energiekostenzuschuss 1 wird mit einer eigenen Antragsphase bis Ende des Jahres verlängert. Der Energiekostenzuschuss 2 gilt für das gesamte Jahr 2023. Pro Unternehmen können zwischen 3.000 und 150 Mio. Euro ausbezahlt werden.
"Angesichts der dauerhaft erhöhten Energiepreise und der deutschen Entscheidung über eine Strom- und Gaspreisbremse braucht es 2022 auch für österreichische Unternehmen weitere Entlastungen", sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Donnerstag.
Förderzeitraum verlängert
Der ursprüngliche Förderzeitraum für den Energiekostenzuschuss 1 galt für Februar bis September 2022 und wird nun bis Ende Dezember 2022 verlängert. Die Antragsphase läuft noch bis 15. Februar 2023. Knapp hundert Anträge seien bereits ausbezahlt worden, sagte Kocher zur APA. Für den Zeitraum Februar bis Ende September sei ein Budget von 1,3 Mrd. Euro vorgesehen gewesen. "Ich gehe davon aus, dass wir damit auskommen werden." Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von der aws, der Förderbank des Bundes.
Strom, Erdgas und Treibstoffe wird teurer
"Aber klar ist, dass es im nächsten Jahr natürlich einen höheren Betrag braucht – es geht ums ganze Jahr, es geht um erweiterte Förderkriterien. Die Kostensteigerungen sind auch höher, weil ja viele Betriebe im Sommer noch nicht so hohe Kostensteigerungen bei den Energieträgern hatten, weil sie sich abgesichert hatten oder weil sie längerfristige Verträge hatten."
Förderstufen beim Energiekostenzuschuss
Im Rahmen des Energiekostenzuschusses 2 können pro Unternehmen 3.000 Euro bis 150 Mio. Euro ausbezahlt werden. Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten zwei Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Mio. Euro ist kein Nachweis einer Mindest-Energieintensität notwendig. Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Anstiegs der Energiekosten gefördert werden. Gefördert werden in Stufe 1 Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Keine Förderungen gibt es für staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Banken.
In den höheren Förderstufen gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Gewinne, Bonuszahlungen und Dividenden. Außerdem wird, ähnlich wie in Deutschland, eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 verlangt. Für den Energiekostenzuschuss 1 haben sich bisher rund 87.000 Unternehmen vorangemeldet, 1.715 Unternehmen haben Anträge gestellt, 5 Mio. Euro wurden ausbezahlt.
Energieeffizienzgesetz geht in Begutachtung
Das lange angekündigte Energieeffizienzgesetz wird nun doch noch konkret und geht jetzt in Begutachtung. Es sieht laut Angaben der Bundesregierung vom Donnerstag "umfangreiche Ziele für die Energieeinsparung in Österreich vor". Das Energiesparen soll mit 190 Mio Euro jährlich bis 2030 unterstützt werden. Für Bundesgebäude soll im Sinne der Energieeffizienz eine verbindliche Sanierungsquote von 3 Prozent kommen.
Die Begutachtung, in der Stellungnahmen abgegeben werden können, läuft ab sofort über die Feiertage und nur bis 18. Jänner. Anschließend werden etwaige Verbesserungen eingearbeitet und Gespräche mit den Oppositionsparteien geführt, versprechen die Regierungsparteien ÖVP und Grüne. Die Einbindung der Opposition ist auch notwendig, denn zur Beschlussfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, die Türkis und Grün alleine nicht haben.
Energiesparplan für Österreich
"Das Energieeffizienzgesetz ist unser Energiesparplan für Österreich", so Energieministerin Leonore Gewessler in einer Stellungnahme. "Denn Energie ist wertvoll und endlich." Bis 2030 solle der gesamte Energieverbrauch in Österreich um rund ein Fünftel sinken. Dazu brauche es Tempo beim Energiesparen. "Die günstigste Energie ist die, die wir nicht verbrauchen."
Im Detail ist vorgesehen, dass der Endenergieverbrauch von derzeit 310 Terawattstunden auf 255 Terawattstunden im Jahr 2030 sinken soll. Bis 2030 sind kumulierte Endenergieeinsparungen von mindestens 180 Terawattstunden vorgesehen. Damit übererfülle das Energieeffizienzgesetz die EU-Vorgabe von 138 Terawattstunden. Die Einsparungen sollen über "strategische Maßnahmen" erzielt werden, das sind etwa Regulierungen oder Förderungen des Bundes und der Länder.
(Quelle: apa)