Feste Bedingungen

Energiekostenzuschuss gibt's nur ohne Heizschwammerl

Veröffentlicht: 28. September 2022 13:24 Uhr
Mit 1,3 Milliarden Euro für Betriebe will Österreichs Regierung den gestiegenen Energiepreisen entgegenwirken. Die Förderung ist allerdings an Bedingungen geknüpft.
SALZBURG24 (OK)

Die Regierung hat am Mittwoch die Förderrichtlinie zum bereits im Sommer beschlossenen Unternehmens-Energiekostenzuschuss-Gesetz präsentiert. Energieintensive Unternehmen sollen mit insgesamt 1,3 Mrd. Euro gefördert werden. Betriebe, deren Energiekosten mindestens 3 Prozent ihres Umsatzes betragen, können den Zuschuss ab Mitte November beantragen - das Geld soll noch heuer fließen. Gefördert wird nur, wer auf Heizschwammerl und Geschäftsbeleuchtung in der Nacht verzichtet.

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Energiekostenzuschuss mehr als verdoppelt

"Mit dem Energiekostenzuschuss unterstützen wir energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine mit einer Förderung von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe", sagte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Stellungnahme. Im Unternehmens-Energiekostenzuschuss-Gesetz war ursprünglich ein Fördervolumen von 450 Mio. Euro vorgesehen, dieses Volumen soll nun wegen der stark gestiegenen Energiepreise auf 1,3 Mrd. Euro aufgestockt werden.

Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von der aws, der Förderbank des Bundes. Dort wird man sich ab Ende Oktober bis Mitte November registrieren können, die formale Antragstellung ist ab Mitte November möglich. Die Auszahlung der Förderungen hat Kocher noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt.

Keine Förderungen für staatliche Unternehmen

Gefördert werden Unternehmen, die im vergangenen Jahr oder im Förderzeitraum Februar bis September 2022 - das muss von einem Steuerberater bestätigt werden - mindestens 3 Prozent ihres Produktionswertes oder ihres Umsatzes für Energie ausgegeben haben. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Unternehmen bis maximal 700.000 Euro Jahresumsatz. Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen, die als staatliche Einheiten gelten, aber auch Banken und energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen.

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Insgesamt gibt es vier Förderstufen, die sich am EU-Krisenrahmen orientieren. Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss werden Klein- und Kleinstunternehmen pauschal gefördert.

(Quelle: apa)

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