Rechtliche Folgen?

Erkrankte verschweigen Corona-Infektion

ABD0136_20190217 - SCHWAZ - ÖSTERREICH: ++ THEMENBILD ++ Illustration zum Thema Rettungsdienst / Rotes Kreuz / Rettung. Im Bild: Ein Sanitäter vor einem Rettungswagen aufgenommen am Sonntag, 17. Februar 2019, in Schwaz. (GESTELLTE SZENE). - FOTO: APA/JAKOB GRUBER

Veröffentlicht: 27. März 2020 14:38 Uhr
Immer mehr Patienten, die sich dieser Tage an den Rettungsnotruf 144 wenden, verschweigen laut Rotem Kreuz ihre Corona-Erkrankung oder Symptome einer möglichen Infektion. Das gefährde nicht nur die Rettungskräfte selbst, sondern in der Folge auch andere Patienten, erklärte der Bundesrettungskommandant Gerry Foitik am Freitag. Das Rote Kreuz ruft zur "Fairness" auf.

Schon beim Eingang des Notrufs, spätestens aber beim Eintreffen am Unfallort oder beim Patienten werde - zusätzlich zu den Routinefragen - gefragt, ob eine Erkrankung mit Covid-19 oder Symptome vorliegen würden. Dazu gehöre: "Wie sieht es mit Symptomen aus, speziell Husten und Fieber? Waren Sie in Kontakt mit Behörden, und was haben die gesagt?"

Furcht vor Stigmatisierung

"Um den Menschen bestmöglich helfen zu können, ist es wichtig, ein klares Bild der Lage zu haben", so Foitik. Genaue und transparente Angaben seien wichtig, damit auch die Rettungskräfte weiterhin gesund im Einsatz bleiben können. In letzter Zeit hätten sich aber Fälle gehäuft, bei denen Patienten wissentlich eine Coronavirus-Erkrankung verschwiegen oder diese auf Rückfrage sogar verneint hätten, teilweise würden auch Symptome verschwiegen. Einige fürchteten sich vor Stigmatisierung, andere, dass sie in ein Krankenhaus gebracht würden, das etwa zu weit weg ist. "Aber ich kann in die Leute nicht hineinschauen, um wirklich zu sagen, warum sie das machen", meinte Foitik.

Rotes Kreuz startet "Stopp Corona"-App

Das Rote Kreuz bat angesichts dieser Fälle jedenfalls um "Fairplay und möglichst umfassende Angaben der Patientinnen und Patienten bezüglich des Coronavirus". Inwiefern das Verschweigen der Erkrankung strafbar ist, müsse laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, im Einzelfall geprüft werden. Es könnte aber durchaus unter den Paragraf 178 bzw. 179 des Strafgesetzbuches (StGB) - Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten - fallen, erklärte sie auf APA-Anfrage.

Die Anfang der Woche gestartete "Stopp Corona"-App - eine Art Kontakt-Tagebuch, in dem persönliche Begegnungen mit einem "digitalen Händeschütteln" pseudonymisiert gespeichert werden, um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen - sei gut angelaufen, teilte Foitik mit. Die Rückmeldungen seien positiv, "wir haben auch viel Wert auf Datenschutz gelegt", so der Bundesrettungskommandant.

Bisher war die App allerdings nur im Google Play Store und noch nicht im Apple Store auffindbar. Nach Ostern will das Rote Kreuz eine neue Version der Applikation präsentieren, die ein automatisiertes "Pairing" über Bluetooth mit anderen Usern ermöglicht, sofern der User das wünscht.

(Quelle: apa)

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