Handwerkerfahrzeuge

NoVa-Befreiung für Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen

Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe NoVA für Kleinlaster gilt ab 15. September auch für Pick-ups mit Allradantrieb und Doppelkabine (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 15. September 2025 11:39 Uhr
Bei der seit Juli geltenden NoVa-Befreiung wurde nachjustiert: Die von Handwerksbetrieb oftmals verwendeten Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht wurden nun auch mit aufgenommen.

Nach langwierigen Verhandlungen haben Autobranche und Wirtschaftsvertreter einen Erfolg bei der Regierung erzielt: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe NoVA für Kleinlaster gilt ab 15. September auch für Pick-ups mit Allradantrieb und Doppelkabine. Mehr als 20.000 Betriebe profitieren dann insgesamt von der Abgabenbefreiung – im Schnitt zwischen 10.000 und 20.000 Euro pro Firma, rechnet der Wirtschaftsbund vor.

Handwerker- oder Lifestyle-Fahrzeug?

"Der Wegfall der NoVA für Handwerkerfahrzeuge zeigt: der Einsatz des Wirtschaftsbundes hat sich gelohnt. Wir entlasten Betriebe vom Installateur bis zum Gärtner, schaffen Rechtssicherheit, reduzieren Bürokratie und stärken damit gezielt unseren Standort", betont Wirtschaftsbund-Generalsekretär und ÖVP-Wirtschaftssprecher Kurt Egger in einer Aussendung.

Erfreut zeigt sich ebenfalls ÖVP-Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Damit würden sich auch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessern, die tagtäglich auf diese Fahrzeuge angewiesen sind.

Die NoVA-Befreiung seit dem 1. Juli des heurigen Jahres gilt für leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen mit mehr als drei, aber weniger als zehn Sitzplätzen. Ob Pick-ups mit umfangreicherer Ausstattung noch ein Handwerker-Fahrzeug oder schon ein Lifestyle-Gefährt sind, darüber herrschte in der Regierung noch Uneinigkeit, die nun geklärt wurde.

(Quelle: apa)

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