Sanktionsumgehung und Energiewende

Zwei neue EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die EU hat zwei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 24. Juli 2025 14:41 Uhr
Die EU-Kommission hat am Donnerstag gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet – unter anderem wegen Versäumnissen bei der Umsetzung einer Richtlinie gegen die Umgehung von EU-Sanktionen. Österreich und 17 weitere Mitgliedstaaten haben zentrale Vorgaben nicht fristgerecht in nationales Recht übertragen.

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag zwei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und zahlreiche weitere Mitgliedstaaten eingeleitet. Wien und 17 weitere EU-Hauptstädte haben Vorschriften gegen die Umgehung von EU-Sanktionen nicht vollständig in nationales Recht übertragen. Die Richtlinie soll die Umgehung von EU-Sanktionen verhindern, einschließlich der Sanktionen, die nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängt wurden.

Deadline für Umsetzung von EU-Richtlinie verstrichen

Die Regelung soll die Definition von Straftaten und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union vereinheitlichen. Die Mitgliedstaaten hatten bis 20. Mai 2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ein harmonisiertes nationales Strafrecht in diesem Bereich soll die Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen in allen Mitgliedstaaten erleichtern. Das zweite Verfahren betrifft die Förderung erneuerbarer Energie.

Aufforderungsschreiben an Staaten gesendet

Die Kommission hat als ersten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren Aufforderungsschreiben an die betroffenen Mitgliedstaaten gesandt. Diese müssen nun binnen zwei Monaten darauf reagieren, die Umsetzung abschließen und Brüssel ihre Maßnahmen mitteilen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, als nächsten Schritt mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

(Quelle: apa)

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