Die Europäische Kommission hat am Donnerstag zwei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und zahlreiche weitere Mitgliedstaaten eingeleitet. Wien und 17 weitere EU-Hauptstädte haben Vorschriften gegen die Umgehung von EU-Sanktionen nicht vollständig in nationales Recht übertragen. Die Richtlinie soll die Umgehung von EU-Sanktionen verhindern, einschließlich der Sanktionen, die nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängt wurden.
Deadline für Umsetzung von EU-Richtlinie verstrichen
Die Regelung soll die Definition von Straftaten und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union vereinheitlichen. Die Mitgliedstaaten hatten bis 20. Mai 2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ein harmonisiertes nationales Strafrecht in diesem Bereich soll die Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen in allen Mitgliedstaaten erleichtern. Das zweite Verfahren betrifft die Förderung erneuerbarer Energie.
Aufforderungsschreiben an Staaten gesendet
Die Kommission hat als ersten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren Aufforderungsschreiben an die betroffenen Mitgliedstaaten gesandt. Diese müssen nun binnen zwei Monaten darauf reagieren, die Umsetzung abschließen und Brüssel ihre Maßnahmen mitteilen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, als nächsten Schritt mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.
(Quelle: apa)