"Es gibt keine Arbeiter zweiter Klasse, und es gibt keine Kinder zweiter Klasse in der EU", betonte Thyssen. Die Maßnahme, die Österreich gesetzt habe, verhindere nicht einen "Sozialtourismus", sondern treffe diejenigen Menschen, die zum österreichischen Sozialsystem beitragen. Die EU-Kommission habe immer klar gemacht, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben müsse.
Österreich handelt nicht im EU-Recht
Jetzt habe die Analyse der EU-Kommission erneut bestätigt, dass die österreichische Gesetzgebung nicht im Einklang mit EU-Recht stehe. Thyssen stellte auch die Frage, was nach einer Indexierung der Familienbeihilfe noch komme, etwa die Einschränkung von Pensionszahlungen in der EU.
Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) zeigte sich nach dem Start des Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gelassen. Dieses müsse in der "richtigen Relation" gesehen werden und sei nichts Unübliches, erklärte die Ressortchefin in einer Stellungnahme gegenüber der APA am Donnerstag. "Es steht der Kommission frei, die Indexierung der Familienbeihilfe zu überprüfen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die von uns gewählte Lösung mit europäischem Recht vereinbar ist", so Bogner-Strauß.
(APA)
(Quelle: apa)