Außerdem habe "Österreich nicht dafür gesorgt, dass Unfälle und Störungen - insbesondere solche, die unter anderen Umständen zu schwerwiegenden Unfällen geführt hätten - durch die unabhängige Untersuchungsstelle ordnungsgemäß untersucht werden können. Dies könnte zu einer Gefährdung von Eisenbahnfahrgästen führen und behindert die Schaffung eines fairen Wettbewerbs auf dem Markt", kritisiert die EU-Kommission. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie endete am 30. April 2006. Die Kommission betonte, sie habe Österreich bereits im Juni 2013 aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Vorschriften nachzukommen.
Ein weiteres Mahnschreiben erhält Österreich von der EU-Kommission bezüglich der Umsetzung der EU-Verordnung über Passagierrechte im Busverkehr. Österreich und Portugal hätten es verabsäumt, ein Sanktionensystem einzurichten, das sicherstelle, dass die Verordnung respektiert wird, kritisierte die EU-Kommission. Außerdem habe Österreich keine Durchsetzungsstelle bestimmt, die Passagierbeschwerden behandle, die Anwendung der Verordnung überwache und Strafmaßnahmen setze. Darüber hinaus habe Österreich noch keine Liste mit jenen Bus-Terminals mitgeteilt, wo behinderte Fahrgäste angemessene Hilfe erhalten würden.
Die Verordnung musste bis 1. März 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Kommission schickte nunmehr ein zweites Mahnschreiben an Österreich und Portugal. Beide Länder haben zwei Monate Zeit, der Aufforderung der EU-Kommission nachzukommen. Andernfalls kann die EU-Behörde auch in diesem Fall den Europäischen Gerichtshof anrufen.
(Quelle: salzburg24)