Der Angeklagte soll betrunken nach Hause gekommen und zunächst ohne erkennbaren Grund auf die junge Frau losgegangen sein. Anschließend missbrauchte er sie. Sein Mitbewohner - der 25-Jährige lebte in einer WG - hörte Schläge, das Wimmern und Weinen der Frau, kam ihr aber nicht zu Hilfe. Er zog sich in sein Zimmer zurück. Angeblich hatte er Angst vor dem 25-Jährigen und dessen Gewaltausbrüchen.
Bewusstlose Frau auf Straße gelegt
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den Tod der Frau billigend in Kauf nahm, als er die zu diesem Zeitpunkt Bewusstlose ins Freie trug und sich selbst überließ. Wäre ihr nicht ein Passant zu Hilfe gekommen - ein Mann ging gegen Mitternacht spazieren und entdeckte die 26-Jährige -, wäre sie möglicherweise an im Mund- und Rachenraum angesammelten Blut erstickt. Die alarmierte Polizei nahm den 25-Jährigen in seiner Wohnung fest. Seither befindet er sich in U-Haft.
Angeklagter stellt Gefahr für Allgemeinheit dar
Zusätzlich zu seiner Verurteilung hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm eine abnorme Persönlichkeit, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Ohne therapeutische Begleitmaßnahmen, die im Maßnahmenvollzug gewährleistet sind, wäre laut Gutachten mit neuerlichen strafbaren Handlungen gerechnet werden.
(Quelle: apa)