Coronavirus

Gastro-Registrierung in Oberösterreich startet

++ THEMENBILD ++ ZU APA0162 VOM 28.9.2020 - Illustration zum Thema "Registrierungspflicht in Wiener Lokalen". Im Bild: Ein Formblatt für die Registrierung in Wiener Lokalen wird am Montag, 28. September 2020, ausgefüllt (gestellte Szene). In Wien tritt heute die Registrierungspflicht in der Gastronomie in Kraft. Gäste müssen nun ihre Daten in ein Formular eintragen. Damit soll die Ausforschung von Kontaktpersonen bei Coronavirusinfektionen erleichtert werden.
Veröffentlicht: 20. Oktober 2020 10:03 Uhr
In Oberösterreich ist ab heute in der Gastronomie die Gästeregistrierung verpflichtend. Laut der entsprechenden Verordnung müssen Wirte Namen, Adresse und Telefonnummer ihrer Gäste sowie Datum, Uhrzeit und - wenn vorhanden - Tischnummer erfassen, vier Wochen lang aufbewahren und bei Bedarf den Behörden aushändigen. Nach sechs Wochen sind die Daten zu löschen. Verstärkte Sicherheitsmaßnahmen treten zudem in Alters- und Pflegeheimen in Kraft.

Heim-Besucher müssen sich beim Betreten registrieren, Fiebermessen, Angaben zu ihrer Gesundheit machen und während ihres Aufenthalts nicht nur die allgemeinen Hygienevorschriften einhalten, sondern auch eine Maske tragen. Pro Bewohner und Tag sind nur zwei Besucher erlaubt, Ausnahmen gibt es für Palliativpatienten.

(Quelle: apa)

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