Vor Gericht

Geplanter Terrorangriff in Graz: 14-Jährige angeklagt

Im Grazer Straflandesgericht wegen terroristischer Vereinigung muss sich demnächst eine erst 14-Jährige verantworten. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 10. September 2024 14:26 Uhr
Eine Messerattacke am Jakominiplatz in Graz soll eine erst 14-Jährige geplant haben. Ein Video zeige, wie sie der Terrororganisation IS die Treue schwört. Nun muss sich das Mädchen vor Gericht verantworten.

Ein erst 14-jähriges Mädchen muss sich demnächst im Grazer Straflandesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation verantworten. Die Jugendliche soll eine Anhängerin der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) sein und eine Messerattacke am Grazer Jakominiplatz geplant haben. Die Anklage gegen die gerade einmal Strafmündige ist rechtskräftig, bestätigte die Staatsanwaltschaft einen Bericht der "Kleinen Zeitung" von Dienstag.

Die Ermittler des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) waren durch einen Hinweis einer europäischen Sicherheitsbehörde auf die Spur des Mädchens gekommen. Dabei wurde ein Chatverlauf sichergestellt, in dem die 14-Jährige von einem terroristischen Anschlag am Jakominiplatz sprach. Für diesen Zweck hatte das Mädchen bereits Waffen - ein Beil und ein Messer - sowie spezielle Kleidung bereitgelegt. Bilder von den Gegenständen schickte es via Messenger an andere IS-Sympathisanten im Ausland. Das Attentat sollte "Ungläubigen" gelten.

IS-Propagandamaterial bei 14-Jähriger gefunden

Am 17. Mai wurde die Verdächtige verhaftet. Sie war erst am 9. Mai 14 Jahre alt geworden, daher umfasst die Anklage nur diesen Zeitraum. Auf verschiedenen Datenträgern wurden bei einer Hausdurchsuchung IS-Propagandamaterial gefunden. Auf einem Video soll das Mädchen dem IS die Treue schwören. Bisher war die Jugendliche nicht geständig und verweigerte jede Aussage. Am 18. September soll die Haftprüfungsverhandlung stattfinden, anschließend wird vermutlich bald ein Termin für eine Hauptverhandlung festgelegt. Die 14-Jährige erwartet im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe in der Höhe von bis zu fünf Jahren.

(Quelle: apa)

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