Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will Geschäftsmodelle von Grundbesitzern erschweren, die kurzfristiges Wenden oder Parken von Autos mit oft serienmäßigen Drohungen mit Besitzstörungsklagen und Zahlungsaufforderungen begegnen. Konkret soll die Bemessungsgrundlage für diese Klagen auf 40 Euro sinken, sodass solche Modelle nicht mehr lukrativ sind, so Sporrer zur APA. Eine entsprechende Vorlage soll im Herbst im Ministerrat beschlossen werden.
Ein erster Entwurf dafür ist bereits im Juli bekannt geworden. Nun dürfte man schon etwas weiter sein. „Es ist skandalös, dass Modelle entwickelt werden, mit denen Menschen, denen ein kleiner Irrtum passiert ist – sie wenden irgendwo oder bleiben kurz stehen – gleich aus Profitinteressen mit Gerichtsverfahren bedroht werden. Das tut dem Rechtsstaat nicht gut“, meinte die Ministerin.
Täglich Fälle vermeintlicher Besitzstörungsklagen in Salzburg
Auch in Salzburg häufen sich derartige Fälle, wie der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer unlängst berichtete: Beinahe täglich hätten sich im Vorjahr Betroffene bei der AK gemeldet, die aufgrund einer Besitzstörungsklage Post erhalten haben. In der Regel werden bis zu 400 Euro gefordert, um auf die Einbringung einer Besitzstörungsklage zu verzichten, schildern die Arbeitnehmervertretenden. Die AK ortet in diesen Fällen Abzocke. Nach derzeitiger Rechtslage könne den Betroffenen nur dazu geraten werden, einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich und die Übernahme der angemessenen Kosten anzubieten. Die AK fordert wie auch der ÖAMTC gesetzliche Möglichkeiten von der Bundesregierung, um den Besitzstörungsklagen künftig Einhalt zu gebieten.
Diese Summe der vermeintlichen Ausgleichszahlung entspricht in etwa dem, was bei Verlust des Verfahrens mindestens als Ersatz der Anwaltskosten geleistet werden müsste. „Der Brief kostet den Klienten aber tatsächlich weniger, das heißt da ist ein ungerechtfertigter Gewinn für Abzocker drin“, argumentiert nun Sporrer.
Ausgleichszahlung soll auf maximal 40 Euro sinken - mit Ausnahmen
Wenn die Bemessungsgrundlage für solche Klagen auf 40 Euro sinkt, belaufen sich die Anwaltskosten nur mehr auf etwa ein Viertel des bisher Verlangten. „In den Brieferln kann dann nur mehr drinstehen: Zahl 100 Euro, sonst wirst du geklagt“, so Sporrer. Für Anwalt bzw. Klienten wäre damit kaum mehr ein Profit möglich. Für alle anderen Besitzstörungsklagen – also etwa, wenn ein Ehepartner den anderen während des Scheidungsverfahrens aus der Wohnung aussperrt – soll diese Herabsetzung nicht gelten.
(Quelle: apa)