Die Salzburger Arbeiterkammer (AK) – die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – hat Bilanz für das Jahr 2024 gezogen: Insgesamt gab es 222.059 Beratungen, wurde am Dienstag bekanntgegeben. Pro Arbeitstag waren das rund 880 Beratungen per Telefon, E-Mail, Brief, online oder im persönlichen Gespräch. "Die angespannte wirtschaftliche Lage wirkt sich auf die Beschäftigten aus", fasst AK-Präsident Peter Eder zusammen. Der zuletzt gestiegene Beratungsbedarf dürfte auch heuer nicht abreißen, prognostiziert Eder, der zugleich Teil des geschäftsführenden Führungstrios der Salzburger SPÖ ist. Mit den Beratungen konnten in allen Bereichen rund 65 Millionen Euro für die AK-Mitglieder erreicht werden.
Steigende Kündigungen im Krankenstand
Die Arbeitsrechtsberatung der AK hat im Vorjahr einen Trend festgestellt – und zwar die steigende Zahl an Fällen, in denen Salzburger Beschäftigte während des Krankenstands gekündigt worden seien. "Im Schnitt werden wir einmal pro Woche mit einer Kündigung im Krankenstand konfrontiert", schilderte Eder beim Medientermin. Im Jahr 2023 wurden bei der AK Salzburg 31 solcher Fälle gemeldet. Das entspricht also einem Anstieg von 61 Prozent.
Mit dieser Maßnahme würden sich die Betriebe in der Regel die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sparen wollen, heißt es. "Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass laut Arbeitsklima Index jede:r zweite Beschäftigte krank arbeiten geht", so Eder. Das sei laut AK längst kein Einzelfall mehr, sondern bereits zum "Massenphänomen" geworden.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Es existiert weder ein Kündigungsverbot im Krankenstand noch ein genereller Kündigungsschutz bei Krankheit. Aber: Wenn Beschäftigte im Krankenstand gekündigt werden, besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung – aber nur für einen begrenzten Zeitraum. Abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit muss die Firma für mindestens sechs Wochen das volle und vier Wochen das halbe Gehalt weiterzahlen. Der Anspruch erneuert sich mit dem Start des neuen Arbeitsjahrs. In einem solchen konkreten Fall konnte die AK im Vorjahr helfen: Ein Vater wurde gekündigt, nachdem er wegen des Krankenhausaufenthalts seiner Frau eine Betreuungsfreistellung für seine zwei Kinder beantragt habe. Die AK intervenierte und erreichte einen außergerichtlichen Vergleich, wodurch der Vater eine Entschädigung in Höhe von 4.700 Euro erhielt.
Falls der Krankenstand aber erst nach einem Kündigungsausspruch eintritt, dann endet der Entgeltfortzahlungsanspruch jedenfalls mit dem Kündigungstermin. Kollektivverträge können davon allerdings abweichende Regelungen vorsehen, informiert die Wirtschaftskammer.
Zudem werde bei der AK beobachtet, dass zunehmend ältere Arbeitnehmende gekündigt werden: "Langgediente Mitarbeiter:innen werden meist unter fadenscheinigen Gründen gekündigt, um sich den nächsten Sprung der Abfertigung alt oder den Anspruch auf Jubiläumsgeld zu sparen", vermutet der AK-Präsident. Auffällig im Arbeitnehmer:innenschutz sei außerdem, dass die Beratungen zu Mobbing und zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz stetig zunehmen.
Summe der Insolvenzentgelte um 350 Prozent gestiegen
Die Zunahme bei den Insolvenzen hat außerdem Auswirkungen auf viele Beschäftige im Land Salzburg, macht die AK aufmerksam: Zu den großen Insolvenzen wie Windhager, kika/Leiner oder Mirabell-Mozartkugeln kommen etliche kleinere Betriebe. Insgesamt wurden im Vorjahr 135 Firmen abgewickelt und beim Insolvenz-Entgelt-Fonds 27 Millionen Euro herausgeholt. Das ist laut AK eine Steigerung von 350 Prozent gegenüber 2023.
AK fordert Gesetz gegen Besitzstörungsklagen
Im Konsumentenschutz der AK Salzburg meldeten sich 2024 indes beinahe täglich Menschen, die aufgrund einer angeblichen Besitzstörung Post erhalten haben. In der Regel werden bis zu 400 Euro gefordert, um auf die Einbringung einer Besitzstörungsklage zu verzichten, schildern die Arbeitnehmervertretenden. Die AK ortet in diesen Fällen Abzocke. Nach derzeitiger Rechtslage könne den Betroffenen nur dazu geraten werden, einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich und die Übernahme der angemessenen Kosten anzubieten. Die AK fordert daher gesetzliche Möglichkeiten von der Bundesregierung, um den Besitzstörungsklagen künftig Einhalt zu gebieten.
(Quelle: salzburg24)