In Österreich gab es in den Jahren 2022 und 2023 einen Anstieg bei den Krankenständen. Im Schnitt sind die Menschen hierzulande 15,4 Tage im Jahr krankgemeldet, nach 14,9 Tagen in den Pandemiejahren. Für die Betriebe bedeutet dies oft hohe Kosten, die durch die Ausfälle anfallen.
Die Arbeiterkammer kritisierte bei einer Pressekonferenz am Mittwoch, dass Betriebe Menschen im Krankenstand kündigen würde. Die Salzburger Wirtschaftskammer (WKS) hält dem dagegen: „Das kann ich nicht nachvollziehen, denn kein Betrieb macht sich die Entscheidung zur Trennung leicht, schon gar nicht angesichts des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels“, sagt Lorenz Huber, Leiter der Stabsstelle Service und Recht bei der WKS, im Gespräch mit SALZBURG24 am Donnerstag.
WKS: Person im Krankenstand kostet 250 Euro täglich
Er verweist dabei auf die hohen Kosten, die einem Betrieb durch Krankenstände entstehen: „Wir haben eine Schätzung, der zufolge kosten die Krankenstände dem Betrieb pro Tag 250 Euro.“ Hinzukommen Überstunden, die durch Kolleg:innen geleistet werden. Man wolle hier kein Pauschalurteil sprechen, aber es gebe „immer wieder schwarze Schafe“, die den Krankenstand missbräuchlich verwenden würden. Dass sich die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm darauf festgelegt hat, Krankenstände effizienter zu kontrollieren, sei deshalb zu begrüßen.
So laufen Kontrollen im Krankenstand ab
Doch wie laufen diese Kontrollen eigentlich ab? Zuständig für die Überprüfungen ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Die Abteilung Medizinischer Dienst sei dabei nicht als „Straforgan“ zu sehen, sondern trete als Sozialarbeit in Erscheinung. Die Menschen würden in erste Linie informiert werden, wie der Salzburger ÖGK-Obmann Thom Kinberger im Gespräch mit S24 ausführt: „Es ist wichtig darauf zu schauen, dass alle Menschen, die in Krankenstand sind, auch wirklich alle Informationen haben, die sie brauchen.“
Unangekündigter Hausbesuch die Ausnahme
Im Bundesland Salzburg gibt es dafür sechs Kontrolleure – drei in der Stadt Salzburg, eine Person in Hallein sowie jeweils eine im Pinzgau und Pongau. Aufmerksam werden sie auf Fälle über eine Software, die etwa Auskunft über lang andauernde Krankenstände gibt. „Wenn hier etwas auffällig ist, dann wird eine Vorladung zur Nachuntersuchung zugestellt. Sollte diese ignoriert werden, gibt es eine weitere Vorladung. Wenn auch darauf keine Antwort erfolgt, dann kommt es zu einem unangekündigten Hausbesuch.“ Wenn die Person dann nicht angetroffen werden kann, wird die Krankschreibung aberkannt.
Dabei komme es mitunter vor, dass Menschen derart verwahrlost und gar nicht mehr in der Lage sind, auf ein Schreiben zu reagieren. „Sie sind dann oft richtig dankbar, dass jemand vorbeikommt und sie darauf hinweist, dass sie zur Nachuntersuchung kommen müssen. Denn sonst verlieren sie ihren Krankengeldanspruch“, so der ÖGK-Obmann weiter.
ÖGK-Obmann: Tatsächlicher Missbrauch zu vernachlässigen
Der tatsächliche Missbrauch sei dabei zu vernachlässigen und mache zwei bis fünf Prozent der Fälle aus: „Es gibt natürlich in jedem System Menschen, die es ausnutzen. Aber dafür sind unsere Kontrolleure nicht vordergründig da.“ Sollte die Kontrolleure seitens eines Arbeitgebers auf einen vermuteten Missbrauch aufmerksam gemacht werden, dann muss dem allerdings nachgegangen werden.
Bei den Krankenständen zeichne sich zudem eine Verschiebung von körperlichen Gebrechen hin zu psychischen Erkrankungen ab. „Gerade bei den unbefristeten Krankenständen geht es häufig um psychische Erkrankungen. Das liegt an All-In-Verträgen, der Arbeitsverdichtung und der Digitalisierung, die die Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit verschwinden lässt.“
Kinberger spricht sich dafür aus, das Personal von aktuell sechs Kräften zu erhöhen und verweist dabei auf Kärnten, wo bei einer ähnlichen Zahl von Versicherten 20 Kontrolleure im Einsatz sind. „Ich wünsche mir, dass wir mehr Leute haben. Aber nicht, um Kranke zu ärgern, sondern um eine Serviceleistung anzubieten für diejenigen, die sie brauchen“, so der Salzburger ÖGK-Obmann abschließend.
(Quelle: salzburg24)