Laufende Ermittlungen

Großeinsatz wegen "Schießübung" in Vorchdorf: Salzburger:innen beteiligt

Die Ermittlungen nach angeblichen Waffenübungen auf einem Bauernhof in Vorchdorf laufen auf Hochtouren. Auch Personen aus Salzburg waren daran beteiligt. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 14. Oktober 2025 12:53 Uhr
„Schießübungen“ hatten am Wochenende für einen Großeinsatz auf einem Bauernhof in Vorchdorf gesorgt. Auch Personen aus Salzburg waren daran beteiligt. Indes wurden die Betreffenden nicht als Extremisten eingestuft.

Nach dem Großeinsatz der Polizei am Samstag in Vorchdorf (Bezirk Gmunden) wegen 19 Personen, die mit Langwaffen hantiert hatten, ist klar, dass es sich nicht um Extremisten handle. Ermittlungen hinsichtlich Extremismus oder Staatsverweigerung brachten „keine Ergebnisse“, das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sei vor Ort gewesen, hieß es von der Polizei am Dienstag.

Gruppe aus Oberösterreich, Salzburg und Kärnten schießen auf Bauernhof

Die Männer und wenige Frauen aus Oberösterreich, Salzburg und Kärnten hätten angegeben, sie wollten auf dem landwirtschaftlichen Anwesen Zielübungen durchführen. Die Exekutive beschäftigt die Frage, warum eine Gruppe mit ihren Waffen ins Haus flüchtete, als die erste Polizeistreife sich dem Anwesen näherte. Nach und nach trafen weitere Streifen, später erst das Einsatzkommando Cobra ein. Die Waffen wurden „drinnen, zerlegt und teilweise versteckt“ sowie in Fahrzeugen gefunden. Bis die rund 50 halbautomatischen Waffen überprüft seien, dauere es noch. Verwaltungsrechtliche Anzeigen nach dem Waffengesetz würden an die Bezirkshauptmannschaft gehen.

Entscheidend für die Beurteilung, ob gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Waffengesetz vorliegen, sei, ob die Personen einen Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte innehaben, erklärte Staatsanwaltschaftssprecherin Kerstin Kutsam. Mit einem Waffenpass dürfe man die Waffe mit sich führen, mit einer Besitzkarte sei es lediglich erlaubt, die Waffe von zuhause zu einem Schießplatz und retour zu transportieren. Um einen Schießplatz habe es sich in Vorchdorf ihres Wissens nach nicht gehandelt, so die Behördensprecherin. Nun sei für das Strafrecht maßgeblich, ob das Privatgrundstück eingefriedet gewesen sei, also nicht jedermann es betreten konnte; dafür reiche etwa auch eine Kennzeichnung oder ein Weidezaun.

Hof-Besitzer zeigt "Schießübungen" an

Eine abschließende rechtliche Beurteilung sei erst nach dem Abschlussbericht der Polizei möglich, so die Sprecherin. Der ehemalige Eigentümer und jetzige Pächter des landwirtschaftlichen Anwesens in Oberösterreich, auf dem die Übungen stattfinden sollten, war selbst dabei und hatte die Aktion erlaubt. Der aktuelle Eigentümer hatte das Geschehen angezeigt.

(Quelle: apa)

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