Zuletzt wurden nach der "Operation Aderlass" auch einige Sportlerinnen und Sportler vor Gericht verurteilt: Ex-ÖSV-Langläufer Max Hauke (fünf Monate bedingt), Dominik Baldauf (fünf Monate bedingt), Johannes Dürr (15 Monate bedingt) und der ehemaligen ÖSV-Langlauftrainer Gerald Heigl (12 Monate bedingt) sowie die Mountainbikerin Christina Kollmann-Forstner.
Bis zu zehn Jahre Haft für Doping
Die Anti-Doping-Arbeit ist in Österreich in mehreren Gesetzen geregelt. Zum einen gibt es das Anti-Doping Bundesgesetz (ADBG 2007). Bis zu fünf Jahre Haft drohen bei Besitz, Handel und Weitergabe von verbotenen Substanzen. Auch im Strafgesetzbuch (STGB) gibt es einen Absatz zu dem Thema. Dort wird es als schwerer Betrug eingeordnet und mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet. Und im Bundes-Sportförderungsgesetzt (BSFG 2017) steht, dass bezahlte Förderungen von Betroffenen zurückbezahlt werden müssen und sie künftig von Förderungen ausgeschlossen werden können. Das Rezeptpflichtgesetz verbietet zudem die Verschreibung von verbotenen Wirkstoffen, wenn sie zum Doping im Sport verwendet werden.
(Quelle: salzburg24)