Ziel sei, dass diese mit kommendem Jahr in Kraft tritt, teilten Bundeskanzler Karl Nehammer und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) am Samstag in einer Aussendung nach einem Bericht der "Kronen Zeitung" mit. Vorgesehen sein soll die Kennzeichnung der Primärzutaten Fleisch, Milch und Eiern. Das sind jene Zutaten mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent am Lebensmittel oder solchen, die der Konsument üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert. Bei Fleisch muss in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Bei Milch, wo das Tier gemolken wurde. Und bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde.
Nachweis auch in Kantinen verpflichtend
Lebensmittelhersteller und -unternehmen müssen nun bald auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln die Herkunft angeben. Als Beispiele nannte die Regierung Wurstwaren, Käse und Mayonnaisen. Gemeinschaftsverpfleger, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden - also etwa Krankenhauskantinen -, müssen zudem die Herkunft mittels Aushang oder in der Speisekarte ausweisen.
Die verpflichtende Herkunftsbezeichnung war bereits im Regierungsprogramm als Vorhaben verankert. Das Landwirtschaftsministerium habe diesbezüglich gemeinsam mit dem zuständigen Gesundheitsministerium, dem Wirtschaftsministerium wie auch mit Verfassungs- und Europarechtsexperten an der Umsetzung gearbeitet, hieß es am Samstag. Nun gehen die beiden finalen Verordnungen in die Begutachtung und zur Notifikation an die Europäische Kommission.
"Vollständige Transparenz" bei Lebensmitteln
Bundeskanzler Nehammer sieht im Vorhaben nicht nur die Landwirt:innen, sondern auch die Endverbraucher als Profiteure. "Vollständige Transparenz" bei Lebensmitteln sieht nun bald auch Köstinger gegeben.
(Quelle: apa)