Wirbel um Regierungsplan

Ist das "Freitesten" verfassungswidrig?

Am Dienstag in der Früh wurden die Massentests in Annaberg-Lungötz gestartet.
Veröffentlicht: 30. Dezember 2020 07:34 Uhr
Das geplante "Freitesten" könnte verfassungswidrig sein, warnt der frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller. Durchaus verfassungskonform könnte laut Müller unter bestimmten Voraussetzungen aber eine Impfpflicht sein.

Vom 15. bis 17. Jänner sollen wieder Massentests angeboten werden - und wer daran teilnimmt soll schon ab 18. Jänner in die dann wieder geöffneten Geschäfte und Lokale gehen dürfen. Alle anderen müssen noch bis 24. Jänner die Lockdown-Regeln einhalten, hat die Regierung bei der Verkündung des derzeit geltenden dritten Lockdowns in Aussicht gestellt.

Die gesetzliche Regelung dazu wird allerdings erst nächste Woche vorgelegt.

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Wirbel ums "Freitesten"

Sollte sie tatsächlich ein "Freitesten" mit der Antigen-Methode vorsehen, wäre eine Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof laut Müller recht aussichtsreich - würde allerdings an der Sache nichts ändern, weil der VfGH schon vom Fristenlauf her erst nach der "Freitest-Woche" entscheiden könnte.

Müller verwies darauf, dass auf den Test-Attesten, die man bei einem negativen Ergebnis in Wien bekommt, ausdrücklich steht, dass sie nur 24 Stunden gelten. Somit könne man nicht argumentieren, dass eine Unterscheidung zwischen solcherart Getesteten und Ungetesteten z.B. beim Zutritt zu Restaurants für eine ganze Woche eine geeignete Methode ist, um Infektionszahlen niedrig zu halten. Denn das "negativ" im Antigentest sagt nur aus, dass die Viruslast im Moment der Testung so gering ist, dass eine Ansteckung anderer Personen nicht zu erwarten ist. Schon 24 Stunden später könnte sie so angewachsen sein, dass der Getestete die Krankheit weiter verbreitet.

Müller über mögliche Corona-Impfpflicht

Eine - von der Regierung allerdings wiederholt ausgeschlossene - gesetzliche Impfpflicht könnte laut Müller allerdings durchaus verfassungskonform sein. Einige Voraussetzungen müssten gegeben sein: Es müsse wissenschaftlich erwiesen sein, dass man die Corona-Pandemie anders nicht in Griff bekommen kann. Und es dürfte kein gelinderes Mittel geben, um diese lebensbedrohende Krankheit aus der Welt zu schaffen.

Das ist wohl der Fall, denn der Aufbau einer Massenimmunität würde lange dauern - und somit viele Leben kosten - und ein Medikament zur Behandlung der Viruserkrankung ist nicht in Aussicht. Damit könnte durchaus ein invasiver Eingriff wie eine Impfung, die nicht gesundheitsbedrohend ist, verpflichtend vorgeschrieben werden.

Gesetzliche Erleichterungen?

Dabei würde aber, merkte Müller an, eine Koordination auf europäischer Ebene eine zentrale Rolle spielen: Eine isoliert nur in Österreich geltende Impfpflicht wäre bei Aufrechterhaltung offener Grenzen kaum geeignet, die Verbreitung des Virus wirksam einzudämmen und daher wohl auch als Grundrechtseingriff nicht zu rechtfertigen.

Schwieriger wäre es, gesetzlich Erleichterungen für geimpfte Menschen zu gewähren. Das würde jedenfalls voraussetzen, dass sie nachweislich den Virus auch nicht weitergeben. Und da müsste man überdies differenziert vorgehen, weil sich diese Frage bei geimpften Kunden oder geimpften Händlern und deren Mitarbeitern verschieden stelle. Von einem späteren allfälligen Lockdown müsste man vollständig immunisierte (also auch nicht ansteckende) Menschen aber jedenfalls soweit ausnehmen, als ihre Tätigkeit keine Clusterbildung durch Dritte verursachen kann. Denn insoweit wäre eine Einschränkung der Erwerbs- und Bewegungsfreiheit sachlich wohl nicht mehr begründbar, stellte Müller fest.

(Quelle: apa)

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