In Kärnten sollen in Zukunft deutlich mehr Biber gefangen oder geschossen werden dürfen als bisher. Konkret sind künftig 148 anstatt wie bisher 66 „Entnahmen“ pro Jahr erlaubt, sagte Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) am Dienstag nach der Sitzung der Kärntner Landesregierung, bei der die neue Biberverordnung beschlossen worden war. Der Biberbestand in Kärnten sei massiv angestiegen, er habe sich in den vergangenen Jahren verdoppelt, so Gruber.
64.000 Euro Biberschäden im Jahr 2024
Aktuell leben rund 1.480 Tiere in Kärnten, eine Untersuchung habe ergeben, dass es außerdem eine jährliche Zuwachsrate von 21 Prozent gibt. Damit hätten auch die durch die Biber verursachten Schäden massiv zugenommen, die Unterstützungsleistungen für Biberschäden aus dem Wildschadensfonds stiegen von rund 8.500 Euro im Jahr 2020 auf rund 64.000 im Jahr 2024: „Das erfordert ein rascheres Eingreifen.“
Maßnahmen gegen Biber künftig ganzjährig erlaubt
Damit gemeint ist auch, dass zuerst nicht mehr nur Präventionsmaßnahmen angewendet werden. Bei potenziellen Schäden ist nun von September bis Ende März ein Fangen oder Töten der Tiere erlaubt, in diesem Zeitraum könnte auch in den Lebensraum eingegriffen werden. Bei Gefahr in Verzug gibt es künftig auch von April bis August Handlungsmöglichkeiten. Gruber betonte aber, es gehe nicht darum, den Biber auszurotten, sondern Schäden zu reduzieren und die Ausbreitung der Tiere zu verlangsamen: „Fest steht, der Biber ist in Kärnten nicht mehr gefährdet. Wir müssen seine Präsenz regeln.“
Kritik an der Maßnahme kam von der Naturschutzorganisation WWF: Die europarechtlich vorgeschriebenen Einzelfallprüfungen seien nicht vorgesehen, erklärte WWF-Expertin Sarah Layendecker: „Damit verletzt die Regierung nicht nur erneut geltendes EU-Recht, sondern beraubt Kärnten auch der vielen Vorteile, die der Biber im Ökosystem erbringt.“ Auch bei Wolf und Fischotter erlaube die Kärntner Landesregierung bereits „massive Eingriffe“ in die Populationen.
(Quelle: apa)