Gesetzesnovelle

"E-Mopeds runter von Radwegen": Schulterschluss für Neuregelung

Mit wenigen Eingriffen in das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung sollen zukünftig nur "klassische" Fahrräder, Fahrräder mit Tretkraftunterstützung (E-Bikes) und klassische Tretroller ohne Motor als Fahrrad gelten. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 04. Juli 2025 12:51 Uhr
"E-Mopeds runter von Radwegen" ist der Titel eines gemeinsamen Schulterschlusses: Die Stadt Wien sowie Technische Universität, der ARBÖ und ÖAMTC haben Verkehrsminister Peter Hanke einen Vorschlag für eine Gesetzesnovelle vorgelegt.

Die Stadt Wien, der Verkehrsplaner Harald Frey von der TU Wien sowie die Mobilitätsklubs ARBÖ und ÖAMTC haben am Freitag eine Novellierung des Kraftfahrgesetzes und der Straßenverkehrsordnung gefordert, um E-Mopeds von Radwegen zu verbannen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag in diese Richtung an Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) sei bereits vorgelegt worden, hieß es am Freitag in einer gemeinsamen Aussendung.

Vollmotorisierte Elektrofahrzeuge auf Radwegen

"Derzeit gilt alles, was sich am Radweg tummelt, als Fahrrad, das muss rasch bundesgesetzlich neu geregelt werden", betonte Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ). Es sei inakzeptabel, "dass immer schnellere und schwerere, vollmotorisierte Elektrofahrzeuge auf die Radwege drängen", hieß es weiter. Immer mehr Lenkerinnen und Lenker von E-Mopeds seien auf den Radwegen der Bundeshauptstadt unterwegs. "Sie stellen aufgrund ihres Gewichts und ihrer Geschwindigkeit ein echtes Sicherheitsrisiko am Radweg dar." Man sei diesbezüglich bereits in Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium.

E-Scooter nicht von geplanter Neuregelung betroffen

Mit wenigen Eingriffen in das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung sollen zukünftig nur "klassische" Fahrräder, Fahrräder mit Tretkraftunterstützung (E-Bikes) und klassische Tretroller ohne Motor als Fahrrad gelten. Voll motorisierte Fahrzeuge wie E-Mopeds etc. sollen als Kraftfahrzeuge klassifiziert und zulassungspflichtig werden, inklusive Führerschein-, Helm- und Versicherungspflicht.

E-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 20 km/h sind davon laut der Aussendung wie bisher nicht betroffen. Für sie würden auch künftig dieselben Verhaltensregeln gelten wie für Radfahrende. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt auch andere Trendsportgeräte, sodass derartige Produkte nicht wieder zu Rechtsunsicherheit auf der Straße führen.

(Quelle: apa)

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