"Mit seinem heutigen Urteil befindet der Gerichtshof, dass eine nationale Regelung wie die in Rede stehende, nach der zum einen der Karfreitag ein Feiertag nur für die Arbeitnehmer ist, die bestimmten christlichen Kirchen angehören, und zum anderen nur diese Arbeitnehmer, wenn sie zur Arbeit an diesem Feiertag herangezogen werden, Anspruch auf ein Zusatzentgelt haben, eine unmittelbare Diskriminierung der Religion wegen darstellt", so die Richter in ihrer Begründung. Das gesamte Urteil könnt ihr PDF: cp190004de.pdf nachlesen.
Arbeitgeber müssten Feiertagsentgelt zahlen
Ein Arbeitgeber in Österreich könnte laut EuGH verpflichtet werden, allen Beschäftigten unabhängig von ihrer Religion am Karfreitag ein Feiertagsentgelt zu zahlen. Der Gerichtshof betonte am Dienstag in seinem Urteil, dass die Gewährleistung eines bezahlten Feiertags nur für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB sowie drei weiterer eine Diskriminierung wegen der Religion darstelle.
Nun stellt der EuGH in seinem Urteil fest, dass ein privater Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sei, auch seinen anderen Arbeitnehmern einen bezahlten Feiertag am Karfreitag zu gewähren. Solange Österreich seine Rechtsvorschriften zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung nicht ändere, sei ein privater Arbeitgeber verpflichtet, auch seinen anderen Arbeitnehmern das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag zu gewähren, urteilten die EU-Richter.
Karfreitag nur für drei Kirchen Feiertag
Denn der Karfreitag ist nur für Angehörige der evangelischen, der Altkatholischen und der evangelisch-methodistischen Kirche ein Feiertag - und nur diese haben Anspruch auf ein Feiertagsentgelt.
Um die Klarstellung des EuGH hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ersucht. Anlass war die Klage eines Mannes ohne Bekenntnis, weil er am Karfreitag im Gegensatz zu Protestanten arbeiten muss.
Karfreitag: Feiertag soll für alle gelten
Der zuständige EuGH-Generalanwalt hatte es in seinem Schlussantrag im Juli 2018 als Diskriminierung erachtet, wenn ein bezahlter Feiertag nur Angehörige von vier Kirchen zugestanden wird.
(APA)
(Quelle: apa)