Ausgenommen davon sind Hochinzidenzgebiete, wobei sich das Gesundheitsministerium an der Corona-Ampel der EU-Gesundheitsagentur ECDC orientieren will.
EU-Corona-Ampel als Grundlage
Aus Ländern, die auf der ECDC-Karte grün oder orange eingefärbt sind, wird die Einreise auflagenfrei möglich sein. Bei der Einreise aus (hell-)roten Gebieten reicht nach den Plänen des Gesundheitsministeriums künftig ein negativer Corona-Test oder ein Nachweis über Impfung oder Genesung nach einer Corona-Infektion.
Für Einreisende aus dunkelroten Gebieten soll dagegen die zehntägige Quarantänepflicht nach der Einreise mit einem Freitesten ab dem fünften Tag weiter bestehen. Ob man bei der Einstufung wie die EU-Gesundheitsagentur nach Regionen unterscheiden wird, ist noch nicht klar.
Keine Quarantäne für Urlaubsländer
Wegfallen würde damit aus jetziger Sicht am 19. Mai die derzeit geltende Quarantänepflicht für beliebte Urlaubsländer wie Italien, Spanien oder Griechenland, sowie für das Hauptherkunftsland der Gäste hierzulande: Deutschland. Wie Österreich und die meisten EU-Länder sind diese Staaten auf der ECD-Ampel derzeit rot. Zur Gänze grün oder orange sind derzeit nur Finnland, Island, Portugal und Malta.
Weiter eine Quarantäne antreten müssten aus derzeitiger Sicht dagegen Einreisende aus Ländern wie Frankreich, Schweden, den Niederlanden, Slowenien, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Bulgarien, Zypern, Estland und Litauen. Im Falle Rumäniens ist nur die Region um Bukarest derzeit dunkelrot.
Die geltenden Ausnahmen für Pendler sollen bestehen bleiben. Das Gesundheitsministerium will die Einreiseverordnung regelmäßig anhand der EU-Corona-Ampel novellieren.
(Quelle: apa)