Unterlassungsklage

Kickl gewinnt vor Gericht ein weiteres Mal gegen ORF

Veröffentlicht: 21. Februar 2024 07:07 Uhr
Wegen der Bezeichnung "blaue Regierungsbande" hat FPÖ-Chef Herbert Kickl eine Unterlassungsklage gegen den ORF eingebracht. Er bekam Recht, der ORF erhob Berufung gegen die Entscheidung. Nun wurde ein weiteres Mal zugunsten des Freiheitlichen entschieden.
SALZBURG24 (alb)

FPÖ-Obmann Herbert Kickl hat ein weiteres Mal mit seiner Unterlassungsklage gegen den ORF wegen der Bezeichnung "blaue Regierungsbande" gewonnen. Die Bezeichnung war im Rahmen eines "ZiB-Magazin"-Beitrags im Mai 2022 mit dem Titel "Ministerkarussell dreht sich weiter" gefallen. Bereits im vergangenen Herbst bekamen die Freiheitlichen vor dem Handelsgericht Recht. Nun entschied auch das Oberlandesgericht Wien zugunsten der Partei, wie die APA erfuhr.

ORF beruft sich auf Meinungsfreiheit

Der ORF hatte gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Berufung erhoben. Der öffentlich-rechtliche Sender argumentierte, dass Kickl gar nicht angesprochen gewesen wäre, sondern nur die übrigen freiheitlichen Mitglieder der damaligen Bundesregierung. Zudem handle es sich um keinen strafrechtlichen Vorwurf. Letztlich wurde ausgeführt, dass die Bezeichnung Regierungsbande vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

OLG gibt FPÖ-Chef Kickl Recht

Die FPÖ ist dem entgegengetreten, das OLG Wien hat die Berufung des ORF nun abgewiesen. Zusammengefasst handle es sich um einen ehrenrührigen und damit unzulässigen Wertungsexzess, heißt es. Kickl hätte mit seinen Vorgängen, die im Ibiza-Video vorkommen und auf die sich der ORF bezogen hatte, nichts zu tun. Es fehle daher an Tatsachensubstrat für die Äußerung einer derartigen Behauptung, noch dazu in einer Nachrichtensendung.

Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) wurde nicht zugelassen. Dem ORF bleibt nun nur noch die Erhebung einer außerordentlichen Revision.

(Quelle: apa)

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