- Was ist der Klimabonus?
- Wer bekommt den Klimabonus 2024?
- Überweisung oder Gutschein via RSa- bzw. RSb-Brief
- Wie viel Geld gibt es heuer?
- Wer muss Klimabonus versteuern?
- Was passiert beim Umzug?
Mit dem Klimabonus zielt die Regierung darauf ab, die Umstellung auf umweltfreundliche Lebensweisen zu erleichtern und die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten auszugleichen.
Wer hat Anspruch auf Klimabonus?
Je nach Wohnort beträgt der Klimabonus heuer zwischen 145 und 290 Euro. Die meisten Menschen in Österreich sollen den Betrag innerhalb weniger Tage direkt auf das Konto überwiesen bekommen – das seien laut Klimaschutzministerium rund 7,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Der Klimabonus wird an alle gezahlt, die im Anspruchsjahr ihren Hauptwohnsitz für mindestens sechs Monate (183 Tage) in Österreich haben – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit. Keinen Anspruch haben weiterhin Personen, die mehr als 183 Tage in Haft waren.
Überweisung oder Gutschein
Wer regelmäßig Geld vom Staat überwiesen bekommt, muss sich um nichts weiter kümmern. Personen mit einer aktuellen Kontoverbindung bei FinanzOnline erhalten ihren Bonus ebenfalls automatisch. Selbstständige, die keine Zahlungen vom Bundesministerium für Finanzen erhalten haben, müssen ihre Kontodaten bei FinanzOnline eintragen und bestätigen, damit der Klimabonus direkt auf das Konto überwiesen wird. Bei fehlender Kontoverbindung gibt es per RSa- bzw. RSb-Brief einen Gutschein, der auch gegen Bargeld eingelöst werden kann. Der Gutschein ist in vielen Banken und Postämtern in Bargeld umtauschbar und gilt ein Jahr ab Ausstellung.
Vier Stufen der Auszahlung
Der Klimabonus setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Den Sockelbetrag in Höhe von 145 Euro bekommen alle Anspruchsberechtigten. Dazu kommt der Regionalausgleich für jene Regionen, in denen die Infrastruktur und das Öffi-Netzwerk nicht gut ausgebaut sind. Der Ausgleich beträgt heuer 50, 100 oder 145 Euro und ist vom Hauptwohnsitz abhängig. Kinder bekommen die Hälfte und mobilitätseingeschränkte Personen immer 290 Euro.
- Klasse I: Gemeinden urbaner Zentren mit höchstrangiger Öffi-Erschließung – 145 Euro.
- Klasse II: Gemeinden urbaner Zentren mit zumindest guter Öffi-Erschließung – 195 Euro.
- Klasse III: Gemeinden urbaner Zentren mit zumindest guter Basiserschließung, Gemeinden regionaler Zentren mit zumindest guter Basiserschließung und Gemeinden des ländlichen Raumes im Umland von Zentren mit zumindest guter Basiserschließung – 245 Euro.
- Klasse IV: Gemeinden des ländlichen Raumes und Gemeinden mit höchstens Basiserschließung – 290 Euro.
Im Land Salzburg werden die meisten Gemeinden in die Klassen III und IV eingestuft, zeigt der Blick auf die Karte von Statistik Austria. Lediglich die Ballungszentren vom Norden der Stadt Salzburg über Anif und Grödig (beides Flachgau) bis südlich von Hallein (Tennengau) zählen zur Klasse II.
Wer Klimabonus heuer versteuern muss
Ab einem monatlichen Einkommen von rund 6.660 Euro brutto (14-mal im Jahr) ist der Klimabonus heuer zu versteuern. Der entsprechende Betrag wird in diesem Fall zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet.
Personen, die im ersten Halbjahr 2024 innerhalb Österreichs umgezogen sind oder erst im ersten Halbjahr ihren Hauptwohnsitz in Österreich angemeldet haben, bekommen den heurigen Klimabonus im Frühjahr 2025.
Klimabonus 2023 noch nicht ausbezahlt?
Wer trotz Anspruch seinen Klimabonus 2023 noch nicht erhalten hat, kann sich online beim Klimaschutzministerium oder an die Service Hotline unter der Telefonnummer 0800 8000 80 wenden.
(Quelle: salzburg24)