Gesundheitssystem unter der Lupe

Erste Reformschritte nach tragischen Todesfällen: Notfallversorgung im Fokus

Veröffentlicht: 07. November 2025 14:15 Uhr Aktualisiert: 07.11.2025 14:50 Uhr
Nach dem Tod einer Patientin in Rohrbach, die aus Kapazitätsgründen nicht in einem spezialisierten Spital versorgt werden konnte, startet Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) gemeinsam mit Bund, Ländern und Sozialversicherung eine umfassende Analyse der Versorgungslandschaft. Vier Arbeitsgruppen – darunter eine zur Notfallversorgung – sollen Reformen erarbeiten, deren Umsetzung ab dem zweiten Quartal 2026 geplant ist.

Nach dem Tod einer Patientin in Rohrbach, die aus Kapazitätsgründen von keinem spezialisierten Spital behandelt werden konnte, sollen vier Arbeitsgruppen - darunter eine für die Notfallversorgung - eingerichtet werden und eine Analyse der Versorgungslandschaft erstellt werden. Das hat Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) am Freitag nach einem Treffen der Reformpartnerschaft mit Vertretern von Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und der Sozialversicherung angekündigt.

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Die tragischen Ereignisse hätten offengelegt, dass Reformen notwendig seien, daher hätten Bund, Länder und Gemeinden nun Verantwortung übernommen, sagte Schumann. Eine der Reformgruppen soll sich mit der Notfallversorgung im klinischen Bereich beschäftigen und den Fokus besonders auf zeitkritische Krankheitsbilder legen - also Krankheiten, wo jede Minute zählt. Erste Schritte, damit Notfallversorgung länderübergreifend und in den Abläufen verbessert wird, sollen bei einem Treffen mit den Landesgesundheitsreferenten kommende Woche gesetzt werden, so die Gesundheitsministerin.

Umsetzung der Ergebnisse im zweiten Quartal 2026 geplant

Die anderen Arbeitsgruppen sollen sich mit Digitalisierung, der Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems und einem möglichen "Zurückdrängen einer Zweiklassen-Medizin" sowie den Berufsbildern im Gesundheitsbereich beschäftigen. Parallel sollen Experten eine Versorgungsanalyse vorlegen, die Grundlage für weitere Schritte sein soll. Die Umsetzung der Ergebnisse aus den vier Reformgruppen solle im zweiten Quartal des nächsten Jahres beginnen, so Schumann.

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Das Treffen am Freitag war eigentlich ein reguläres Treffen der "Reformpartnerschaft Gesundheit". Neben Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) nehmen die Sozialsprecher der Koalitionspartner ÖVP und NEOS, Vertreter der in der Reformgruppe vertretenen Bundesländer Oberösterreich, Steiermark, Wien und Burgenland, sowie von Städte- und Gemeindebund und Sozialversicherungschef Peter McDonald teil.

Grüne kritisieren "Symbolpolitik"

Kritik kam bereits vor dem Treffen von den Grünen, die in dem in manchen Medien als "Gesundheitsgipfel" titulierten Treffen "reine Symbolpolitik statt echtem Krisenmanagement" sehen. "Wenn Bund und Länder weiter zögern, gefährden sie die Gesundheitsversorgung aller Menschen in Österreich", sagte Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner in einer Aussendung und forderte eine zentrale Steuerung und Finanzierung des Gesundheitssystems durch den Bund. Für eine Verlagerung der Gesundheitskompetenzen zum Bund, wie dies zuletzt auch Salzburgs Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP) gefordert hatte, sprach sich auch die Industriellenvereinigung aus.

Die Reformpartnerschaft Gesundheit hat Mitte September ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist eine der Untergruppen der von den Gebietskörperschaften gestarteten Partnerschaft. Ziel des auf eineinhalb Jahre angelegten Projekts ist die Umsetzung einer größeren Verwaltungsreform.

Gutachten zu Gastpatienten aus Niederösterreich

In der anhaltenden Diskussion rund um die Behandlung von Gastpatienten ist indes ein vom niederösterreichischen Gesundheits-und Sozialfonds (NÖGUS) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vorgelegt worden. Die Universitätsprofessoren Gerhard Baumgartner und Karl Stöger halten darin fest, dass das Krankenanstaltenrecht des Bundes "einer Benachteiligung inländischer Gastpatienten bei der Aufnahme in Krankenanstalten zum Zweck elektiver Behandlungen" grundsätzlich entgegenstehe.

Die im Wiener Krankenanstaltengesetz vorgesehene Beschränkung der Aufnahme von Patienten mit Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland sei "grundsatzgesetz- und damit verfassungswidrig", hieß es in der Expertise, über die auch "Krone" und "Heute" berichteten. "Das Vorgehen von Wien ist rechtswidrig, wie man aus dem Gutachten klar entnehmen kann", betonte Niederösterreichs Landesrat Martin Antauer (FPÖ), politisch für den NÖGUS zuständig.

(Quelle: apa)

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