Der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat am ersten Tag seines Prozesses wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss einen Freispruch beantragt. Die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seien nicht nachvollziehbar, sagte dessen Anwalt Otto Dietrich in seinem Plädoyer. Neben Kurz stehen auch die ehemalige ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner und sein Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen desselben Delikts vor Gericht.
Glatz-Kremsner war Erstangeklagte im "Kurz-Prozess". Ihr war vorgeworfen worden, als Auskunftsperson im U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben, den FPÖ-Vertrauten Peter Sidlo nicht in dessen Ambitionen unterstützt zu haben, Casag-Finanzvorstand zu werden. Sie selbst räumte in ihrer Befragung durch den Richter ein: "Ja, ich habe Fehler gemacht." Fragen der WKStA beantwortete Glatz-Kremsner hingegen nicht.
Die WKStA sprach sich auch aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich gegen eine diversionelle Erledigung aus, was aber keine Auswirkung auf die richterliche Entscheidung hatte. Die ehemalige Casinos-Chefin muss konkret binnen zwei Wochen einen Geldbetrag von 104.060 Euro zahlen.
Die Aussagen von Kurz als Auskunftsperson im U-Ausschuss seien richtig gewesen und stimmten auch mit der Wirklichkeit überein, betonte Dietrich. Es gebe auch kein Beweisergebnis, dass der Ex-Kanzler persönlich über die Vorstandsbesetzung der Staatsholding ÖBAG entschieden habe, meinte dessen Anwalt zum Vorwurf, der Ex-Kanzler habe seine Rolle heruntergespielt. "Bei nüchterner und objektiver Betrachtung" ließen sich die im Strafantrag enthaltenen Vorwürfe nicht aufrecht erhalten.
WKStA sieht Allgemeinheit belogen
Dietrich sprach außerdem von unvollständigen und unterstellenden Fragen durch manche Abgeordneten im U-Ausschuss, die Stimmung dort sei aggressiv gewesen und nicht zu vergleichen etwa mit einer Gerichtsverhandlung. Dort herrsche zudem Zeitdruck, was auch zu unvollständigen Antworten führen könne. Und auch Fehler bei der Protokollierung könnten dort passieren. In einem Fall etwa sei ein mundartliches "na" fälschlicherweise mit einem "nein" gleichgesetzt worden. Auch "offensichtliche Fehler in der Beweisführung" kritisierte der Anwalt.
Die Wahrheitsfindung in U-Ausschüssen sei genau so wichtig wie bei Gerichtsverfahren, hatte dagegen zuvor der Vertreter der WKStA beim Verlesen des Strafantrags betont. Ein parlamentarischer U-Ausschuss ziele wie ein Gerichtsprozess zwar nicht auf ein Urteil ab, schaffe aber die Entscheidungsgrundlage für mögliche politische Konsequenzen und sei von ganz entscheidender Bedeutung für die Gesetzgebung. Angelogen worden seien "nicht die jeweiligen, die Fragen stellenden Abgeordneten, sondern die Allgemeinheit", befand die WKStA.
Kurz-Verteidigung beantragt erfolglos Richterwechsel
Kurz und Bonelli wird von der WKStA wiederum vorgeworfen, sie hätten als Auskunftspersonen vor dem U-Ausschuss im Zusammenhang mit der Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft falsch ausgesagt. Er habe die Bestellung Schmids nicht befördert, habe Kurz im U-Ausschuss angegeben. Tatsächlich sei die Initiative aber vom ehemaligen ÖVP-Chef ausgegangen. Kurz habe seine Rolle "geleugnet", indem er mit seinen Antworten ein "Gesamtbild" geschildert habe, in dem er sich als Akteur aus dem Spiel genommen habe. Auch Bonelli habe seine "maßgebliche Rolle" hinuntergespielt.
Als Motiv für die Aussagen vor dem Ibiza-U-Ausschuss nannte Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic einen befürchteten Reputationsschaden für den Ex-Kanzler: "Kurz wollte politische Nachteile für sich persönlich und die neue ÖVP abwenden." Die im U-Ausschuss untersuchten Vorwürfe würden "in diametralen Widerspruch zum von ihm propagierten neuen Stil" stehen. Das "Herumwinden" der damaligen Auskunftspersonen zeige deutlich, dass die Angeklagten ihr wahres Wissen nicht preisgeben hätten wollen. "Fehlerinnerungen in so zentralen, politisch relevanten Punkten" seien außerdem auszuschließen.
Gleich zu Beginn hatte Kurz' Verteidigung erfolglos einen Richterwechsel beantragt, da der Vorsitzführende Michael Radasztics nicht objektiv sein soll. Als Grund wurden dessen angebliche Kontakte zum ehemaligen Politiker Peter Pilz im Zuge des Eurofighter-Verfahrens genannt. Meinungen anderer hätten ihn nicht zu interessieren, argumentierte der Richter seine Abweisung des Antrags. Es gebe weder eine persönliche Beziehung noch ein Vertrauensverhältnis zu Pilz.
Kurz selbst hatte sich vor dem Prozess-Auftakt zuversichtlich gezeigt. Seit zwei Jahren gebe es die Vorwürfe der WKStA, sagte der Ex-Kanzler, der vor Prozessbeginn vor einigen der über 80 angemeldeten Medienvertretern Stellung nahm. Er sei überzeugt davon, dass sich diese als falsch heraus stellen werden und beteuerte - wie auch Bonelli und Glatz-Kremser im Vorfeld - seine Unschuld.
Vorerst keine Zeug:innen geladen
Zurück führte Kurz die Vorwürfe auf ein "Zusammenspiel aus Politik und WKStA." Letztere habe "immer, wenn es zwei Möglichkeiten gab, es auf die für mich ungünstigere interpretiert", so der Altkanzler. Er sei "nicht der erste, und nicht der letzte" Politiker in dieser Situation. Mit zwei Jahren Abstand von der Parteipolitik sehe er es als "Familienvater und Unternehmer" bedenklich, "wenn mit Anklagen Politik gemacht wird."
Für die Verhandlung gegen die drei Angeklagten sind bisher drei Termine bis zum 23. Oktober anberaumt. Kurz hatte bereits in einer schriftlichen Gegenäußerung einen Freispruch verlangt. Der ehemalige Bundeskanzler wird möglicherweise erst am zweiten Verhandlungstag, dem Freitag, ausführlich zu Wort kommen, sollten die Eröffnungsvorträge der WKSA und der drei Verteidiger länger dauern.
Zeuginnen und Zeugen sind vorerst noch keine geladen - zu deren Befragung werden wohl weitere Verhandlungstermine ab November vonnöten sein. Die WKStA hat in ihrem schriftlichen, über 100 Seiten umfassenden Strafantrag die Befragung von nicht weniger als 18 Zeuginnen und Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung beantragt.
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(Quelle: apa)