Anhörungsrecht

Mitsprache der Landeshauptleute beim ORF fällt

Das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-Landesdirektoren und -direktorinnen wird abgeschafft.
Veröffentlicht: 12. Juli 2025 08:43 Uhr
Das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-Landesdirektoren und -direktorinnen wird abgeschafft. Dafür gebe es eine grundsätzliche Einigung der Regierungsfraktionen, berichtete NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter der APA.

Beschlossen werden könnte die Maßnahme bereits im September nach der Sommerpause des Nationalrats. Änderungen sind auch bei der ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen geplant.

Maßnahme soll ORF unabhängiger machen

Für Brandstötter ist die Abschaffung des Anhörungsrechts der Landeshauptleute "ein längst überfälliger Systembruch - und ein großer Erfolg für einen unabhängigen ORF". Die Maßnahme stärke die Unabhängigkeit und sei ein "massiver Schritt hin zu einem politikfernen ORF". Bei diesem Schritt solle es allerdings nicht bleiben: "Eine politikfernere Gestaltung des ORF ist kein Sprint, sondern ein Reformmarathon - und wir sind entschlossen, weiterzulaufen", so Brandstötter.

Einigung bei Haushaltsabgabge

Auch bei der ORF-Haushaltsabgabe wurde eine weitere Einigung erzielt: So sollen Unternehmerinnen und Unternehmer mit mehreren Filialen die Haushaltsabgabe künftig nicht mehr mehrfach zahlen müssen. "Das war nicht nur unfair, sondern schlicht überschießend - und ist jetzt Geschichte", kommentierte Brandstötter die weitere Einigung.

(Quelle: apa)

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