Der Angeklagte soll gemeinsam mit dem bereits im vergangenen April zur Höchststrafe verurteilten Martin Sch. die betagte Frau in räuberischer Absicht in ihrer Wohnung in Wien-Meidling überfallen und diese sowie ihre zufällig anwesende Heimhelferin (54) mit 14 bzw. 19 Messerstichen zu Tode gebracht. Während Sch. schon beim ersten Prozess wegen Doppelmordes schuldig erkannt und zu lebenslanger Haft verurteilt wurde - das Urteil ist nicht rechtskräftig -, sprachen die damaligen Laienrichter B. mit 4:4 Stimmen frei.
Diesen Teil des Wahrspruchs setzten die drei Berufsrichterinnen jedoch wegen Irrtums der Geschworenen aus, so dass nun ein neu zusammengesetzter Richtersenat mit neuen Laienrichtern ein zweites Mal gegen den Mann verhandeln musste.
Richter Ulrich Nachtlberger machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass in diesem Fall keine andere Sanktion als die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe infrage gekommen sei. Der Vorsitzende verwies auf die 16 Vorstrafen von Andreas B. und die Umstände des inkriminierten Verbrechens. Es handle sich um "eine bestialische Tat, die bei der Strafzumessung keinen Spielraum mehr lässt", sagte Nachtlberger.
Zusätzlich wurde Andreas B. auf Antrag des Staatsanwalts vom Wahlrecht zum Nationalrat ausgeschlossen. Er muss den Hinterbliebenen der beiden Frauen auch ein Trauerschmerzensgeld bezahlen. Verteidiger Marcus Januschke legte gegen das Urteil umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Andreas B. nahm die Entscheidung gefasst und ohne sichtliche emotionale Bewegung zur Kenntnis. Seine unter den Zuhörern anwesende Lebensgefährtin brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus und stürmte aus dem Verhandlungssaal.
(Quelle: salzburg24)