Disziplinarverfahren

Letztes Urteil in Cobra-Affäre gefällt

Veröffentlicht: 27. Februar 2024 09:05 Uhr
In der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer von Bundeskanzler Karl Nehammer wurde ein letztes Urteil gefällt. Jener Beamte, der unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit einem Dienstwagen verursacht hatte, muss eine Geldstrafe zahlen.
SALZBURG24 (AG)

In der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) waren im Vorjahr die Amtsmissbrauch-Ermittlungen gegen diesen – es ging um Interventionsvorwürfe – eingestellt worden. Einer der beiden involvierten Beamten ist nun aber im Disziplinarverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden, berichtete die "Presse" in ihrer Dienstag-Ausgabe.

Personenschützer baut Unfall mit Alkohol im Blut

Die Bundesdisziplinarbehörde hatte zu klären, ob der Personenschützer seine Dienstpflichten verletzt hat. Er hatte nach Konsumation einiger alkoholischer Getränke bei der Familie des Kanzlers mit dem Dienstwagen einen Unfall mit Blechschaden verursacht. Es wurde ein Alkoholwert von 0,60 mg/l (1,2 Promille Blutalkohol) festgestellt.

Beamter wegen Verletzung der Dienstpflicht verurteilt

Dem Mann wurde für ein knappes halbes Jahr der Führerschein entzogen, im Verwaltungsstrafverfahren wurde er zu einer Strafe von 1.200 Euro verurteilt. Vor der Bundesdisziplinarbehörde war der Polizist, der nicht mehr bei der Cobra ist, geständig und reumütig. Laut der Behörde hat der Mann seine Dienstpflichten verletzt. Beamte seien verpflichtet, in ihrem Verhalten Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihre dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.

Ermittlungen gegen Kanzler Nehammer wegen Cobra-Affäre eingestellt

Die Ermittlungen gegen Bundeskanzler Karl Nehammer in der Cobra-Affäre wurden eingestellt. Der Verdacht des Amtsmissbrauchs habe sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.

Als schwerste Dienstpflichtverletzung wertete die Behörde das alkoholisierte Steuern des Fahrzeuges. Hier müsse aus generalpräventiven Gründen eine Strafe verhängt werden, um zu verdeutlichen, „dass Alkohol am Steuer nicht toleriert wird“. Der Beamte sei aber reumütig, geständig und bisher disziplinarrechtlich unbescholten gewesen und verfüge über ausgezeichnete Dienstbeschreibungen. Daher sei die Geldstrafe von 6.000 Euro „tat-und schuldangemessen.

(Quelle: apa)

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