Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren und schwangere Frauen. Außerdem gilt ab Montag 3-G am Arbeitsplatz ohne die bisher möglichen Ausnahmen.
Lockdown für Ungeimpfte: Polizei kontrolliert
Rund zwei Mio. Menschen ohne 2-G-Nachweis dürfen ab Montag ihre Wohnung nur aus den von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen - also etwa für notwendige Besorgungen, Arbeit und Ausbildung oder für körperliche und psychische Erholung. Ausgenommen sind Kinder und Schwangere. Die Polizei will streng kontrollieren. Wer nicht geimpft oder genesen ist, war schon bisher von Lokalbesuchen oder vom Zutritt zu Sportanlagen und Friseuren ausgeschlossen. Neu ist nun, dass sie auch beim Einkaufen auf die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens beschränkt werden.
Kinder unter zwölf ausgenommen
Weiterhin möglich bleibt der Gang zum Arzt und zu sonstigen Gesundheitsdienstleistungen oder der Weg zur Impfung. Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" sowie der Weg zur Schule oder Universität wird möglich sein. Kinder unter zwölf Jahren sind von den Beschränkungen gänzlich ausgenommen. Erstgeimpfte können sich mit einem PCR-Test "freitesten". Kinder unter zwölf Jahren sind vom Lockdown ausgenommen, für ältere schulpflichtige Kinder gilt der "Ninja-Pass" als Befreiung. In Oberösterreich, Salzburg und Wien gelten darüber hinaus regionale Verschärfungen.
Präsenzunterricht an Schulen
An den Schulen geht auch der Präsenzunterricht wie gehabt weiter. Allerdings werden bundesweit die Schutzmaßnahmen verschärft. In den kommenden zwei Wochen gilt wieder eine "Sicherheitsphase": Alle Schüler - also auch geimpfte und genesene - müssen dreimal die Woche einen Corona-Test (darunter mindestens ein PCR-Test) absolvieren. Außerdem müssen an den Oberstufen in ganz Österreich Lehrer und Schüler auch im Unterricht eine FFP2-Maske tragen.
(Quelle: apa)