Schwangere getötet

Mann in Kärnten in U-Haft

ABD0016_20190817 - FEFFERNITZ - ÖSTERREICH: ZU APA0145 VOM 17.8.2019 - Eine 31 Jahre alte, hochschwangere Kärntnerin ist in der Nacht auf Samstag, 17. August 2019, von der Polizei tot in ihrer Badewanne aufgefunden worden. Aufgrund der Spurenlage geht die Polizei von einem Gewaltverbrechen aus. Im Bild: Das Mehrparteienhauses in Feffernitz, in dem die Kärntnerin tot aufgefunden worden ist. - FOTO: APA/GERT EGGENBERGER
Veröffentlicht: 19. August 2019 10:33 Uhr
Nach der Tötung einer hochschwangeren Kärntnerin in der Nacht auf Samstag hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am Montag die Untersuchungshaft für einen dringend Verdächtigen beantragt. Der 35-jährige Österreicher wurde bereits am Sonntag befragt, er war nicht geständig. Mittels DNA-Abgleich soll festgestellt werden, ob er der Vater des ungeborenen Kindes des Opfers war.

Ermittelt wird wegen des Verdachts des Mordes. Das vorläufige Ergebnis der Obduktion und damit die Todesursache liegt den Ermittlern vor, veröffentlicht werden die Informationen aus kriminaltaktischen Gründen weiterhin nicht.

Dreifache Mutter tot aufgefunden

"Die genauen Umstände sind noch nicht geklärt, es muss noch relativ viel erhoben werden", sagte Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse zur APA. Die 31-jährige, dreifache Mutter war in der Nacht auf Samstag tot in ihrer Badewanne in einem Mehrparteienhaus in Feffernitz, Gemeinde Paternion (Bezirk Villach-Land) gefunden worden. Nachbarn hatten gegen 1.15 Uhr Alarm geschlagen, weil sie Lärm gefolgt von Stille vernahmen. Ein blonder Mann soll Zeugen zufolge aus der Wohnung gelaufen sein, noch bevor die Polizei eintraf.

U-Haft für Verdächtigen beantragt

Ob der Flüchtende der jetzt dringend tatverdächtige 35-Jährige war, könne man nicht sagen, so Frimmel-Hesse. "Die Beschreibung ist relativ vage, sie passt fast auf jeden Dritten." Ermittelt müsse noch in alle Richtungen werden, trotzdem könne man sagen: "Es besteht aber dringender Tatverdacht. Deshalb haben wir die U-Haft beantragt." Binnen 48 Stunden muss nun ein Richter darüber entscheiden.

Die Frau lebte allein mit ihren drei Kindern in der Wohnung. Der älteste Sohn (9) wird nun von der Großmutter betreut. Die zwei kleineren Kinder, ein dreijähriger Bub und ein vier Jahre altes Mädchen, wurden bei ihrem leiblichen Vater untergebracht.

(Quelle: apa)

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