Rund um Badeseen

Maskenpflicht in Kärnten tritt in Kraft

++ THEMENBILD ++ ZU APA0381 VOM 08.07.2020 - In Kärntens Tourismus-Hotspots gilt künftig Maskenpflicht von 21.00 bis 2.00 Uhr im öffentlichen Raum. Im Bild ein Steg mit Blick auf den Wörthersee im Juni 2020.
Veröffentlicht: 10. Juli 2020 11:19 Uhr
Präventiv wird in Kärntens Tourismus-Hotspots ein verpflichtendes Tragen von Mund-Nasen-Schutz eingeführt. Die Auflage gilt räumlich und zeitlich begrenzt in genau definierten Bereichen von Velden, Pörtschach, Krumpendorf sowie St. Kanzian am Klopeiner See. Hier muss ab Freitag von 21.00 bis 2.00 Uhr auf Straßen, Parkplätzen und Promenaden eine Maske getragen werden.

Velden dürfe nicht zum "Sommer-Ischgl" werden, hatte die Landespolitik die Maßnahme angesichts mehrerer Berichte über dicht gedrängte Menschengruppen auf den Partymeilen rund um die Seen begründet. Kontrolliert werden soll die Maskenpflicht von der Polizei, die im Ernstfall auch Strafen verhängen darf. Laut der bereits veröffentlichten Verordnung für den Bezirk Villach-Land kann eine Verwaltungsübertretung bis zu 3.600 Euro kosten. Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es, etwa für Kinder unter sechs Jahren.

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(Quelle: apa)

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