Arbeitgeber in der Pflicht

Maßnahmen ab 30 Grad: Hitzeverordung soll Arbeitende im Freien schützen

Veröffentlicht: 31. Juli 2025 12:23 Uhr
Mit der neuen Hitzeverordnung sollen neue Schutzmaßnahmen für Arbeitende eingeführt werden. Am 1. Jänner 2026 soll das Gesetz in Kraft treten.

SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann hat am Donnerstag einmal mehr auf Hitze-Belastungen für Arbeitende aufmerksam gemacht und dabei angedachte Schutzmaßnahmen aus der jüngst präsentierten Hitzeverordnung hervorgehoben. Wie Baugewerkschafter Josef Muchitsch und Porr-CEO Karl-Heinz Strauss pries sie das Regelwerk und griff dabei vor allem die Schutzpläne heraus, mit denen Arbeitgeber in Zukunft klare Schritte für den Hitzeschutz im Freien umsetzen müssten.

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Das Gesetz, das sich derzeit in Begutachtung befindet, soll am 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Neben den Schutzplänen, die ab einer bestimmten Hitzewarnstufe der GeoSphere Austria (30 bis 34 Grad) umzusetzen sind, ist für den Bau wie berichtet unter anderem eine verpflichtende Ausstattung von Krankabinen mit Klimatisierung sowie die Bereitstellung von Schutzkleidung für die Bauarbeiter vorgesehen.

Die Neuregelung, die nicht nur den Bau, sondern generell die Arbeit im Freien umfasst, stelle dabei vor allem auf das konkrete Tätigkeitsfeld sowie die Schwere der Belastung ab, betonte die Politikerin. Für die Umrüstung am Bau wird es Übergangsfristen geben. Die Länge der Frist sei aktuell aber noch nicht abschätzbar, so Schumann, die die eigene Verordnung als "Meilenstein" bezeichnete.

Muchitsch: Thema Hitze "endlich in der Politik" angekommen

Eine verpflichtende Hitzefrei-Regelung am Bau ab einer gewissen Temperatur, wie in der Vergangenheit von der Baugewerkschaft (GBH) gefordert, wird mit der Verordnung zwar nicht kommen. Dennoch freute sich FSG-Chef und SPÖ-Parlamentarier Muchitsch darüber, dass das Thema Hitze angesichts steigender Tropentage "endlich in der Politik angekommen" sei. Es gehe nun darum, die Maßnahmen bestmöglich umzusetzen. Parallel dazu wolle er sich mit der Branche um weitere Schritte bemühen - ein Anliegen seien ihm insbesondere die Arbeitszeiten bzw. Baubeginn und Bauschluss an besonders heißen Tagen.

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Lob gab es für den heimischen Baukonzern Porr, der seit Jahren Schutzmaßnahmen vorbildlich umsetze, so Schumann und Muchitsch unisono. Konzernchef Strauss begrüßte die Maßnahmen explizit, auch wenn er grundsätzlich "kein Fan von Verordnungen" sei, wie er festhielt. In den Begutachtungsprozess wolle er sich aktiv einbringen, um unnötige Bürokratie zu vermeiden und die Regelungen praxistauglich zu gestalten. Die dahingehende Diskussion mit den Sozialpartnern sei allerdings ohnehin "äußerst fruchtbar".

(Quelle: apa)

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